Titel/Regest |
Conraid van deme Retberge, Bischof zu Osenbrügge, urkundet: dass sein lieber Getreuer Otto van Kerssenbroke verkauft habe in seine Wohnung (= eine Hypothek aufgenommen habe auf etc.) zur Honeborch, und in Sleboms Erbe, in des Holtgreven Erbe, in Loeckstermans Erbe, in der Bsch. zu Dornen und im Kirchspiele von Belhem belegen; ferner in Wortmans Erbe zu Walenhorst und in Kopkens Erbe zu Overynchusen, in dem Kirchspiele von Engeteren belegen, - eine jährlich Rente von 21 goldenen rheinischen Gulden für 350 goldene Gulden Kapital mit dem Vorbehalt des Wiederkaufes, und zwar an den Mann des Bischofs, den Engelberde van Langen, sel. Engelberden Sohne; das erhaltene Geld habe Otto benutzt zum Zukauf von an seiner Wohnung belegenen Gütern, - und zwar: eines Erbes, genannt Holthuses Erbe, und anderer Güter, die er gekauft habe, von der ehrbaren Frau Ermegarde, Tochter des sel. Cordes van Molenbeke und Witwe des sel. Gerdes Spegels. Weil nun Sleboms Erbe, des Holtgreven Erbe, Loeckstermans Erbe, Wortmans Erbe und Koykens Erbe Lehngüter des Stiftes Osnabrück sind, so gibt der Bischof zu dieser hypothekarischen Belastung seine Zustimmung, (ohne welche sie nicht geschehen könnte). Ankündigung des angehängten Siegels. Datum anno Domini MCCCCXC secundo ipso die Michaelis archangeli. |