Titel/Regest |
Hinrick Tomes, des Herzogs Wilhelm zu Jülich, zum Berge, Grafen zu Ravensberge und des Weichbildes zu Versmolds geschworener Richter, urkundet: dass im gehegten Gericht erschienen sei die ehrbare Jungfrau Margareta van Kersenbrok, Jungfer zu Freckenhorst, mit dem ehrbaren Engelberte van Elsen, ihrem erkorenen und gebetenen Vormunde und erklärte, dass sie auf alle Ansprüche auf ihr väterliches und mütterliches Erbe zu gunsten ihres Bruders, des ehrbaren Jurgens van Kersenbrock und seiner Erben verzichte, ausgenommen, was ihr durch Gott und die heilige Kirche nochmals zufallen möge, wogegen ihr Bruder laut Verschreibung gelobt hatte, ihr jährlich zwischen Weihnachten (25.12.) und Lichtmess (02.02.) zu liefern: 6 Goldgulden, 1 Malter Roggen, 1 Malter Gerste, 1 Malter Hafer und 2 der besten Schweine (schult swyne).
Zeugen: die ehrbaren und festen Diderich Lunynck, Amtmann zu Ravensberge, Johan Mogerinck, (Schulze? Hier eine ausgefressene Stelle im Papier) zu Versmelde u.a. Ankündigung der angehängten Siegel des Richters und des Engelbert van Elsen. (Dusent) viffhundert unde dree...." Das Jahr 1503 ist mit Sicherheit wegen der Fassung in der Datumzeile anzunehmen; die Ausstellung der Urkunde muss auch in die Zeit fallen, als Jürgen van Kerssenbrock das väterliche Erbe antrat und sich daher mit seinen Geschwistern auseinander setzen musste, und das geschah wie die anderen Urkunden zeigen, in den ersten Jahren des 16. Jahrhunderts. 1313 kommt nicht in Betracht, da sonst nicht dree" sondern drutt (eyn) zu lesen stehen würde, und 1523 ist schon zu spät. |