Titel/Regest |
Beurkundung, dass zwischen den ehrbaren und frommen Jaspar von Oer, Drosten zu Rede, und Johan Cappelen, Burgmann zu Rede, ein Erbtausch getroffen ist, indem Jaspar und seine Hausfrau Anna gelassen und gegeben haben dem Johanne Cappelen und Lysen, seiner Hausfrau, das Erbe und Gut, genannt die Poell, belegen im Ksp. zu St. Viti vor Widenbrugge, und die Leute und das Gut, genannt Bexteren, belegen in dem Ksp. zu Hertzenbrocke, für das Erbe und Gut, genannt das Modewick, belegen in dem Ksp. zu Oelde, und für eine an Jaspar und Annen ausgezahlte Summe Geldes. Dieser Tausch war seinerzeit nicht verbrieft und besiegelt worden, was nunmehr zwischen dem Landdrosten Jaspar von Oer und Engelberth van der Wick geschieht. Ferner haben (dieser; der erste ist wohl der Vater) Jaspar von Oer, Landdrost, und Sophia, seine Frau, auf Bitte des Engelbertz van der Wick in einen weiteren Tausch gewilligt, indem sie dem Engelberthe und dessen Erben überlassen haben die Kottenstätte genannt Donewalt, belegen im Ksp. zu St. Viti mit den Leuten, genannt Johann und Anna, seine Frau, und ihren 2 Söhnen Hinrick und Johann, dafür aber erhalten haben die Eheleute Hinrick und Gerdrudt Volloqwyns und ihre Enkelkinder (achtenkinder) Johann und Elsen, die auf der Kottenstätte wohnen, genannt Voloqwyn, belegen im Ksp. zu Guterslo. Ankündigung der doppelten Ausfertigung von einer Hand und der Besiegelung durch den Landdrosten Jaspar van Oer und Engelberthe van der Wick, anhängend. Vyffteinhundert und drey, ame nesten maendaghe na Philippi et Jacobi apostolorun. |