Regest

Datum 1507-12-20 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Johann Hoyging
Titel/Regest Johan Hoyginck, des etc. Fürsten Herrn Konrads, Bfs. zu Münster und Administrators der Kirche zu Osnabrück geschworener Gograf zu Osnabrück, urkundet: dass vor ihm im Gericht erschienen Gerd Langewand und dessen Vater Brun Langewand und deponierten, dass Gerd gestattet sei (gepachtet habe) auf Sleebomes Erbe in der Bsch. zu Dornhem im Kirchspiele zu Belhem, welches Erbe gehöre dem ehrbaren Otten van Kersenbroke und dessen Erben, und erklärten ihr Einverständnis mit der Bedingung, dass nach dem Tode des Gerd der Besitzer des Erbes Otto van Kerssenbroke und seine Erben sich in die Nachlassenschaft des Gerd teilen mögen, gleich wie in die Nachlassenschaften ihrer anderen Eigenleute, und dass ihre eigene Verwandtschaft aus der Erbschaft nur Anspruch auf das Hergewette haben sollten. Als Zeugen dazu waren erbeten die ehrsamen und ehrbaren Herr Johan Bitter (?), Vikar im Dome, und Amelunck van Varendorpe, Knappe, Stiftsmann zu Osnabrück. Das ist geschehen im Jahre 30.01.1507 (vyfteyn hundert unde seven, ame saterdage na sunte Pauli apostoli dage siner bekeringe). Darnach im selben Jahre, Dezember 20 (up avent sunte Thome apostoli) erschien im Gerichte Berndt Langewant, des Gerd Bruder, und erklärte als nächster Anverwandter ebenfalls seine Zustimmung zu der obigen Bedingung.

Zeugen: Die ehrsamen Herren Cord Benthlage, Vikar im Dome zu Osnabrück, und Johann van Struncken, Bürger zu Wydenbrugge. Ankündigung des angehängten Siegels des Richters. Datum et actum ut supra.
Sonstige Beteiligte Johann Bitter (Zeuge) / Amelunck von Warendorf (Zeuge) / Cord Bentlage (Zeuge) / Johann von Struncken (Zeuge)
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 97
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Original, Pergament
Zustand Siegel in 2 Teile zerbrochen, zusammenfügen!
Siegel Von dem anhängenden Siegel nur noch Reste von grünem Wachs an Pressel vorhanden. Die Pressel sind aus einer anderen Urkunde von derselben Hand geschnitten: zu lesen ist: ...... inge ly.... unde levet unde na eren done dan to komende dar... goldene rinsche gulden de dessen vorkopener....
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2011-03-30
Datum Änderung 2011-03-31
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