Titel/Regest |
Johann Ledebur, sel. Johans Sohn, urkundet für sich und seine Hausfrau Annen und seine Erben: sein lieber Schwager, der ehrbare Jurgen von Kerssenbroke, habe selbdritt für ihn gebürgt der ehrbaren Jungfrau Gerdrut Ledeburs für ihre Lebenszeit für einen Zahlung von 40 Goldgulden, halb Silber und halb Gold, wie es zu Hervorden und Bylvelden gänge und gäbe ist, zahlbar laut Schuldbrief zu Hervorde auf dem Berge jährlich; nun verspricht er seinem Bürgen Schadloshaltung und verpfändet zu diesem Zwecke für den Fall, dass der Bürge zur Zahlung etc. herangezogen werden sollte, all seine Güter. Ankündigung des angehängten Siegels. Datum anno Domine dusent viffhundert unde a...., des Dinxstages na Lucie virginis. Durch das noch erhaltene a.... an der ausgefressenen Stelle der Datumszeile, am Rande der Urkunde, ist die Einerzahl der Jahreszahl gegeben; die Grösse der Lücke, da bis zum Rande nur ein geringer Spielraum bleibt, lässt nur 1508 oder 1518; für "achte" ist aber der Raum zu gross, ausserdem fällt 1508 der Lucientag auf einen Mittwoch, während er 1518 auf den Montag fällt, daher steht das jahr 1518 fest. |