Titel/Regest |
Engelbert van der Wyck urkundet: er habe hiermit die ehrbare Margrete, seine Ehefrau, nach Sitte und Gewohnheit dieses Landes beleibzüchtet, und zwar: wenn er vor ihr sterben und sie bei den Kindern wohnen bleiben wolle, so solle sie zu dem Nyggenhues sitzen bleiben und es geniessen. Wenn sie aber ihr eigenes Gemach haben wollte, so soll ihr ein Haus gezimmert werden binnen Reyde auf "unserer" Stätte und ihr soviel Land bestimmt werden, dass sie davon haben möge 5 Kühe zu halten; jährlich soll die Mutter erhalten noch 3 Fuder Heu, 25 Fuder Holz jährlich von dem Nyggenhuse; ferner soll sie haben folgende Erbe, Leute und Gut, ohne Schulden und unbeschwert, ausgenommen Zehntrecht, Kirchenrecht und Gaurecht: Averbechke im Ksp. zu Hannerpe, Enstendorp und Harbracht im Ksp. zu Langenberge, und 2 rheinische Goldgulden jährlicher Rente aus Temmen-Gut in demselben Kirchspiel, welches sie gelöst mit 40 Gulden; diese 40 Gulden mag sie nach ihrem Tode frei vermachen wem sie will; ferner soll sie haben das Erbe genannt der Vorden, in dem Ksp. zu Hessebrock und zwar nach dem Tode der ehrbaren Lysebet Kappelz, die noch ihre Leibzucht darin hat, und bis zu deren Tode das Erbe zum Sclyke im Ksp. zu Ysselhorst (sic!), und das Erbe, das ihre Morgengabe ist, genannt Westerwelhuesz, im Ksp. zu Gutterslo; ferner ihre Frauengerechtigkeit nach landesüblichem Brauch. Ankündigung des angehängten Siegels des Engelbert v. d. W., der ferner zur Besieglung gebeten hat die ehrenfesten und ehrbaren Bertrom van Nesselrode, Sohn zu Ereynsteyn, Erbmarschall des Landes von dem Berge; Bernde van der Wyck, Dyderyck Harene (Harinc?), Rechkert von Schonnenbechke, die ihrerseits (nur die Vornamen wiederholt; Berterem, Bernrent, Dyderyck und Rechkert) ihre angehängten Siegel ankündigen. Datum annop wyfteynhundert unde negenteygen, an dem dage sunt Vytti martyris. |