Regest

Datum 1524-07-25 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(anno Donini dusennt vyffhundert veir und twyntich amme dage Jacobi apostoli)
Urheber/Aussteller Arendt Belholt, Richter zu Münster
Ausstellungsort Münster
Titel/Regest Arendt Belholt, Richter in der Stadt Münster des etc. Fürsten and Herrn Ffrederichen, Elekten und Konfirmierten der Kirche zu Münster, urkundet: dass im Gericht erschienen seien; die ehrbare und tugendsame Margareta van der Wyck, Witwe des sel. Engelbertes van der Wyck, Hinrick und Engelbert, ihre zwei Söhne, diese für sich und für ihre Schwestern und ihren Bruder Jaspar, Margareten und Cristinen; mit ihnen ferner die ehrenfesten Bertram van Nesselrade, Marschall, und Reckart van Schonebecke, ihre Vormünder, - einerseits; und die ehrbaren Berndt van der Wyck und Anna seine Ehefrau, andererseits, für sich und für Thomas, Cerstien und Engelbert, Berndt, Franciscus, Wendell, Agete (sic!), ihre Söhne und Töchter (da im Original keine Interpunktionszeichen die Namen trennen, dagegen das "und" zwischen Cerstien und Engelbert sich befindet, so sind Thomas Cerstien vielleicht der Doppelname einer Person, obgleich Doppelnamen um die damalige Zeit noch sehr selten waren.), - und diese alle bekannten: dass am 07.09.1523 (up unser leven vrouwen nativitatis avent) sie sich durch Vermittlung weiter unten genannter Freunde wegen der Erbschaft und der Güter, die den Gebrüdern, den sel. Engelberte und Berende van der Wyck nach dem Tode ihrer Eltern angefallen waren, und die diese beiden zusammen empfangen hatten, vertragen und verglichen haben folgendermassen: Berndt v.d. W. und seine Ehefrau Anna und ihre Erben sollen erblich behalten Haus und Hof binnen Münster, belegen zwischen sel. Gerwyn Buckes und sel. Gerdt Kerckeringes Haus, dazu 11 Stücke Gartenlandes bei St. Mauricius' Pforte zwischen dem Stadtgraben und "der Pagenstege"; 1 Malter Saatland in dem Tale; das ihr sel. Vater halb gekauft hatte von Borchart Tijlbecken sel., 6 Scheffel Saatland im Capellen-Kampe, wo Gerdt Kerckerinck den Zehnten abhebet; 6 Scheffel Saatland neben St. Mauricius, wovon ein Stück Gosebrink abgekauft ist und wovon ebenfalls der genannte Gerdt den Zehnten hat; 1 Stück Landes in Gerdt Kerckeringz Kampe neben des Capellen Kampe an der Heide; 1 Kamp hinter St. Mauricius zwischen des genannten Gerdes Kampe und Graels Kampe bei dem wüsten Lande (der woeste); ferner den Hof zur Alstede, der ihnen zusteht von Johan Schenckinge nach Ausweis des Kaufbriefes, den der sel. Engelbert v. d. W. dem Berende gegeben hat, wie es in der Urkunde steht, die sie beide zusammen 1496 besiegelt haben; ferner sollen Berndt und Anna erblich behalten den ganzen Teichkamp, vor Münster gelegen, dessen eine Hälfte sie schon besassen; ferner sollen sie die Erbzahl haben an dem Erbe zur Wyde im Ksp. von Nyenberge und das halbe Erbe zur Helle im Ksp. von Roxler, jedoch unter der Bedingung, dass Hinrick und Engelbert, Gebrüder v. d. W., und ihre Erben das Erbe zur Wyde und das halbe Erbe Helle in jedem beliebigen Jahre einlösen können von Bernde und Annen und ihren Erben mit 700 oberländischen rheinischen Goldgulden, nach vorhergehender jährlicher Kündigung zu St. Michael (Sept. 29). Dagegen erhalten die Witwe und ihre Kinder und Erben alle andern Erbgüter, von deren Verwaltung im Auftrage seines sel. Bruders der genannte Berndt der Witwe rechenschaft über die jahre seiner Verwaltung gegeben hat; die Wassermühle binnen Münster und die Windmühle ausserhalb der Stadt, ebenso den Weinkamp bei Travelmans Teich behalten Berndt und Anna in der selben Pacht wie bisher, bis es die Brüder Hinrick und Engelbert zurücknehmen wollen, doch müssen sie die Pacht ein Jahr vorher aufkündigen, zu St. Michael; dann müssen die Mühlen in gutem Stande an Mauer- und Zimmerwerk zurückgegeben werden, laut dem darüber angefertigtem Kontrakt. Berndt und Anna sollen der Witwe und ihren Kindern alle für diese nützlichen und notwendigen Urkunden und Dokumente aller Art ausliefern, soweit sie deren Güter betreffen. Der Richter kündigt sein Siegel angehängt an. Vermittler: die würdigen und ehrbaren Herrn Johannes van der Wyck, Doktor beider Rechte, Joest Korff, Amtmann zu Harpstede, Herr Everwyn Droste, Bürgermeister zu Münster, Johann Droste, Johan Bisschopinck, alte (ehemalige) Richter, Lambert Warendorp und Hermen Schenckinck, Bürger zu Münster,. Ankündigung der angehängten Siegel Nesselrodes und Schonebeckes, und des Berndt v.d.W. Datum Munster anno Donini dusennt vyffhundert veir und twyntich, (später nachgetragen:) amme dage Jacobi apostoli.
Sonstige Beteiligte Johannes von der Wieck (Zeuge) / Jobst Korff (Zeuge) / Everwyn Droste (Zeuge) / Johann Droste (Zeuge) / Lambert Warendorf (Zeuge) / Hermann Schenckinck (Zeuge)
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 119
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Original, Pergament
Siegel die 4 Siegel anhängend, die ersten zwei Siegel leicht beschädigt
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2011-03-30
Aufrufe gesamt 599
Aufrufe im Monat 145