Titel/Regest |
Beurkundung eines Ehekontraktes zwischen dem ehrenfesten ehrbaren Johan Warendorp, sel. Johans Sohne, auf St. Ludgers Strasse, einer-, und Margareten van der Wyck, sel. Engelberts van der Wyck Tochter andererseits. Die Braut erhält ausser genügenden Kleidern und Kleinodien einen Brautschatz von 600 Goldgulden. Johann W. soll und will kommen zu dem Niggenhuse mit 3 oder 4 Freunden die Verlobung zu vollziehen, dann soll die Braut ihm heimgebracht werden. Die Witwe van der Wick mit ihren Söhnen will den Brautschatz bezahlen, und zwar binnen 1 Jahr nach dem Beilager 500 Gulden, die letzten 100, wenn sich einer der Brüder van der Wyeck "behilket" werde. Wenn J.W. vor Margareta erblos stirbt, so soll sie von seinen Erben ihren Brautschatz und noch 400 Gulden erhalten oder in ihren Gütern sitzen bleiben, bis beides bezahlt ist. Wenn aber Margareta vor ihm ohne Leibeserben stirbt, so soll J. W. ihren Erben geben 200 Gulden, ihre Kleider und Kleinode. Stirbt J.W. vor ihr unter Hinterlassung von Leibeserben, so soll sie haben den dritten Teil von allen seinen beweglichen und unbeweglichen Gütern. Am anderen Tage, nachdem Margarete dem Johann beigelegt worden ist, sollen beide in ein Gericht gehen und auf ihr väterliches und mütterliches Erbe Verzicht leisten bis auf das, was ihr durch Gott und die heilige Kirche noch anfallen könnte; wenn ihre Brüder ohne Leibeserben sterben sollten, so soll sie ihren Brautschatz einbringen und sich gleich mit ihren Schwestern teilen. Wenn der eine oder andere Teil vor dem Beilager sterben sollte, so haben sie keine Ansprüche aneinander, es wäre denn, dass einer dem anderen etwas als Andenken vermache. Vermittler: von Johannes Seite die ehrenfesten und ehrbaren Johan Drosten, Berndt Warendorp, sein Bruder; von Margaretens Seite - Henrick von Oer, Cordt van Meppen, Berndt van der Wick, Richard van Schonebecke, Hynrick, Engelbert, Jasper, Gebrüder van der Wyeck, und (am Rande eingefügt:) Johan Huneke, Freigraf. Alle diese kündigen ihre Siegel an, von den Gebrüdern Wyeck noch besonders Hynrick und Engelbert für ihren Bruder Jasper und ihre Schwester Cristyne. Ankündigung der doppelten Ausfertigung von einer Hand. |