Titel/Regest |
Hinrick, Engelbert, Jaspar, Margaretha, Anna und Cristina van der Wick, sel. Engelberts Söhne und Töchter, urkunden: ihr Vater habe noch zu seinen Lebzeiten ihre Mutter Margareten Kappels, als seine Ehefrau, beleibzüchtet, aber er sei noch vor formeller Vollziehung verstorben; wohl sei die betreffende Urkunde von ihrem Vater und dem ehrenfesten und ehrbaren Bartrinn van Nesselrade vollzogen und besiegelt worden, jedoch nicht von den anderen darin genannten Freunden (vgl. Urk. 15.06.1519); beleibzüchten nunmehr ihre Mutter ganz nach dem Willen ihres sel. Vaters; sollte sie nicht mehr bei ihren Kindern bleiben wollen, so verpflichten sich diese, ihr in Reide oder in Widenbruge ein Haus zu zimmern, ausserdem so viel Land zu geben, dass sie davon 5 Kühe halten könne, ferner 3 Fuder Heu und 25 Fuder Holz jährlich von dem Niggenhuse oder von woher es ihnen bequemer sein wird; ferner soll sie haben folgende Erbe und Gut, unbeschwert von Schulden, ausgenommen Zehntrecht, Kirchenrecht und Gaurecht: Averbecke im Ksp. zu Hantverpe, Essentropt (sic!) und Harbracht im Ksp. zu Langenberge, und 2 rheinische Goldgulden jährlicher Rente aus Temmen Gut in demselben Kirchspiel, welches sie gelöst mit 40 Gulden; über diese 40 Gulden mag sie bei ihrem Tode frei verfügen; ferner soll sie haben das Erbe zu der norden im Ksp. zu Hertzebroke laut der Verschreibung des sel. Vaters; ferner das Westervelhus im Ksp. Gutslo, das ihreMorgengabe ist. Ausserdem geben die Kinder ihr alle Jahre 2 Kühe zu mästen, 2 Mudde Rübsaat, 1 Mudde Bohnen und eine Mudde Erbsen. Ankündigung der angehängten Siegel der beiden Brüder, die ferner dazu gebeten haben: die ehrenfesten und ehrbaren Hynrick van Oer, Godert, Harmen, Bernde van der Wick und Richards van Schonnenbecke, die ihre Siegel ankündigen. Jaspar, Margaretha, Anna und Cristina bekennen, dass der Brüder Siegel für sie verbindlich sei. |