Titel/Regest |
Johann Brugghemen, geschworener Richter des edlen wohlgeborenen Junkers Cordes Grafen zu Teckennborch, Junkers zu Rede, urkundet: dass vor Gericht die ehrbare Margareta van der Wyck, hinterlassene Wittfrau (am Rande, eingefügt) des sel. Engelberts van der Wyck, und Hinrich van der Wyck ihr ehelicher Sohn, bekannten für sich und den Bruder des letzteren Engelbert, sowie für alle ihre Brüder und Schwestern, dass sie verkauft haben und aufgelassen haben dem Abte Hinrich und dem Konvente des Klosters zu Sunctemariennffellde (St. Marienfeld) resp. dem Inhaber dieser Urkunde eine jährliche Rente von 10 rheinischen Goldgulden, die festgelegt wird in folgenden Gütern der Verkäufer: Dyckmans Gut im Ksp. zu Rede in der Bsch. Nortrede, Schakennberch im Ksp. zu Hertzebroike und der Suder Bauerschaft, Bexterenn in dem selben Ksp. und Bauerschaft; diese Güter, deren gutsherrliche Abgaben angeführt werden, sind nicht Lehen, sondern freie Erbgüter. Die Rente wird von den Verkäufern für ein Kapital von 216 Goldgulden gezahlt, welches sie vom Kloster erhalten hatten und das sie zu ihrem Nutzen angelegt haben an zwei Wiesen und ein Gut genannt Kortinck, und das Portland, vor Rede belegen, gehörig dem ehrbaren Lulfeff Haveren, wovon sie ihrerseits wieder 10 Goldgulden jährlich erhalten. Der ausser Landes befindliche Bruder Engelbert van der Wyck soll, wenn er heimkommt, den Verkauf bestätigen. Ankündigung der angehängten Siegel des Richters und des Hinrich van der Wyck. Zeugen und Standnoten des Gerichts (die folgenden Namen später von derselben Hand mit anderer Tinte nachgetragen): die ehrsamen Johan Huneke Freigraf und Evert Greve. |