Titel/Regest |
Bartolt Totichoell, des etc. Fürsten und Herrn Johansz, Herzoges zu Cleve, Jülich und dem Berge, Grafen zu der Mark und zu Ravensberge geschworener Richter des Weichbildes zu Borcholthusen, urkundet: dass vor gehegtem Gericht erschienen sei Johann Slichtehaver und bekannte, dass ihn der ehrenfeste und fromme Jürgen van Kerssenbrock, seine Herrschaft, zu Bryncke gefänglich eingesperrt hatte, und gelobte, ihm das in keiner Weise nachzutragen etc., sondern von Ostern 1533 an (13.04.1533) zwei Jahre hindurch mit seiner Frau für den gleichen Lohn wie bisher zu dienen, worauf er ziehen dürfe, wohin er wolle, falls kein neuer Vertrag zwischen ihm und seinem Herrn abgeschlossen würde. Johan Slichtehaver und sein Weib gelobten aber vor Gericht, dass sie nicht ausser Landes ziehen würden und dem Jurgen van Kerssenbrock jährlich die gewöhnliche Urkunde über sich zukommen lassen würden und, wenn ihr Herr das verlangen werde, wieder in Jürgen van Kerssenbrocks Kotten ziehen würden. Als Bürgen für Einhaltung dieser Bedingen sind namhaft gemacht: Meier Johan to Hesselen, Gerke Johannynck und Ludeke Schurman, die bis zu einer Summe von 50 Goldgulden haften.
Zeugen: Herr Herman van Elzen, Johan Scroder, Albert Brunnynck, Cort Snyder u.a. Ankündigung des angehängten Siegels des Richters. |