Titel/Regest |
Ermegardt, geborene Tochter zu Teckeneborch, Frau zu Quernhem; Anna van Bissendorpe, Senior, Elisabeth van Sledyngen, Procuratrix, Margareta Ledeburs, Küsterin, und alle Konventualinnen des Klosters Quernhem urkunden: zwischen dem ehrbaren und frommen Jürgen van Kerssenbrock einerseits und der Jungfrau Margen van Kerssenbrock, seiner Schwester und des Klosters Subpriorissa andererseits sei eine Zeit hindurch Irrung und Streit gewesen wegen der Ansprüche, die die Jungfrau an ihr väterliches und mütterliches Erbe erhoben; nunmehr sei durch Vermittlung des ehrenfesten und frommen Diderich Lunynge, Drosten zu Ravensberge, ein Vergleich zu Stande gekommen, laut welchem Jürgen v.K. seiner Schwester Margen v. K., am Datum dieser Urkunde, zwei Schuldbriefe auf 150 Goldgulden Kapital übergeben soll, deren Zinsen und Einkünfte die Jungfrau Margeke zeit ihres Lebens geniessen soll, während sie nach ihrem Tode an das Kloster fallen. Dafür verpflichtet sich das Kloster, eine jährliche Memoria mit Vigilien und Seelenmessen zu ewigen Tagen für Jürgen v.K., seine Hausfrau Gosten, für Ludeken van Kerssenbrocke und dessen Hausfrau und für alle Toten dieses Geschlechtes, auch für Boldewin van Knehem und seine Hausfrau und für alle Toten dieses Geschlechtes, auch für alle diejenigen, die aus Bryncke verstorben sind, ewiglich zu halten; damit soll und will Marge von ihrem väterlichen und mütterlichen Erbe ein für allemal geschieden sein. Wenn es geschehen sollte, was Gott im Himmelreiche gnädiglich wolle verhüten, dass das Kloster zu Quernhem, wie nun leider die Welt läuft, beraubt und verbrannt würde oder sonst von Herren oder anderswie zerstört und umgebracht würde, also dass wir, desgleichen auch Jungfer Margen, wegen unserer Notdurft und unseres Unterhaltes willen nach andern Stätten entweichen müssten, dann soll Jungfer Marge von Jürgen v.K. und dessen Erben jährlich mit 2 Malter Getreide, und zwar 1 Malter Roggen und 1 Malter Gerste Zeit ihres Lebens versorgt werden, aber nicht länger. Ankündigung des grossen Klostersiegels. Johan van Kerssenbrocke, Senior, Domherr zu Osenbrugge und Mynden beglaubigt das Beurkundete und kündigt auf Bitten beider Parten auch, sein Siegel angehängt an. |
Siegel |
das erste Siegel, des Klosters, sehr lädiert, grün auf farbloser Unterlage, das zweite (Kerssenbrock), besser erhalten, durchweg grün, anhängend |