Regest

Datum 1538-04-09 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Vyffteinhundert unde achte dertich am dinxdage nha Judica)
Urheber/Aussteller Johann Bruggemann
Empfänger Margarete von der Wieck
Titel/Regest Johan Bruggeman (Bruggeman: nochmals wiederholt), geschworener Richter der wohlgeborenen und edlen Frau Ermegardt, geborenen zum Retberge und Gräfin zu Teckenborch, und der Stadt Reide, urkundet: dass vor Gericht der ehrsame Lubbert Molner und seine Ehefrau Anna bekannten für sich und ihre Erben, dass sie verkauft hatten ihren eigenen freien halben Morgen Landes, belegen auf der Redeschen Geist inmitten des Landes der van der Wick, mit dem einen Ende an den Hellweg grenzend, an die ehrbare und tugendsame Margreten van der Wick, Witwe, und ihre Erben, für 6 rheinische Goldgulden, über deren Empfang die Verkäufer quittieren, zur Nutzniessung auf 4 Jahre; das Land ist schuldenfrei, ausgenommen die Verpflichtung, das Morgenkorn auf die Burg zu Reide zu liefern, was die Verkäufer übernehmen. Nach Ablauf der 4 Jahre sollen die Käufer dasjenige, was sie im Felde haben, erhalten, und dann erst darf die Wiedereinlösung für die gleiche Summe von 6 Gulden erfolgen, nachdem ein halbes Jahr zuvor gekündigt worden ist, sonst geht die Pacht weiter.

Zeugen: die ehrsamen und frommen Männer Johan Huneke, Freigraf, Johan Gehlar. Ankündigung des angehängten Siegels des Richters.
Sonstige Beteiligte Johann Gehlar (Zeuge) / Johann Huneke (Zeuge)
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 138
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Original, Pergament
Siegel das Siegel mit Hausmarke anhängend
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2011-03-30
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