Titel/Regest |
Johan Bruggeman (Bruggeman: nochmals wiederholt), geschworener Richter der wohlgeborenen und edlen Frau Ermegardt, geborenen zum Retberge und Gräfin zu Teckenborch, und der Stadt Reide, urkundet: dass vor Gericht der ehrsame Lubbert Molner und seine Ehefrau Anna bekannten für sich und ihre Erben, dass sie verkauft hatten ihren eigenen freien halben Morgen Landes, belegen auf der Redeschen Geist inmitten des Landes der van der Wick, mit dem einen Ende an den Hellweg grenzend, an die ehrbare und tugendsame Margreten van der Wick, Witwe, und ihre Erben, für 6 rheinische Goldgulden, über deren Empfang die Verkäufer quittieren, zur Nutzniessung auf 4 Jahre; das Land ist schuldenfrei, ausgenommen die Verpflichtung, das Morgenkorn auf die Burg zu Reide zu liefern, was die Verkäufer übernehmen. Nach Ablauf der 4 Jahre sollen die Käufer dasjenige, was sie im Felde haben, erhalten, und dann erst darf die Wiedereinlösung für die gleiche Summe von 6 Gulden erfolgen, nachdem ein halbes Jahr zuvor gekündigt worden ist, sonst geht die Pacht weiter.
Zeugen: die ehrsamen und frommen Männer Johan Huneke, Freigraf, Johan Gehlar. Ankündigung des angehängten Siegels des Richters. |