Titel/Regest |
Bartoli Totichoell, herzoglich Clevescher etc. und des Weichbildes zu Borcholthusen geschworener Richter, urkundet: dass vor gehegtem Gericht ist erschienen Johan Mane und bekannte für sich und Annen, seine Hausfrau, und seine Erben, dass er einverstanden ist und gelobt habe, den Zaun zwischen dem Eichenhause (Eekenhuse) und seinem Garten, den er auf der Landwehr gemacht hatte und der - der Garten - ihm bewilligt war von dem ehrenfesten und ehrbaren Otten van Kerssenbroke und seinen Brüdern, zu zäunen und zu unterhalten, so dass denjenigen, die darauf wohnen, kein Schaden geschehe durch Hühner oder andere Biester. Ferner hat Johann Mane gelobt, dass, wenn Hühner oder andere Bestien in seinen Garten kommen würden, er sie nur austreiben darf, aber nicht schlagen oder werfen, und denjenigen, denen die Bestien gehören, keine Scheltworte geben darf. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen ist der Herr des Hauses zu Bryncke berechtigt, den Garten auf der Landwehr ohne weiteres einzuziehen und zur Marke zu legen.
Zeugen: die ehrsamen Albert Brunynck, Hermen Kremer u.a. Ankündigung der dreifachen Ausfertigung und der Aushändigung je eines Exemplars an das Haus zu Bryncke, an die Eichen oder den Gildemeister und an Johanne Manen. Ankündigung des angehängten Siegels des Richters. |