Regest

Datum 1548-05-30 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(am mitwochen nach Trinitatis im funfftzehenn hondert acht unnd viertzigstenn jarenn)
Urheber/Aussteller Christoph von Kerssenbrock
Titel/Regest Christoffell vorm Kersenbroicke, Sweders vonn Kersenbroicke Sohn, urkundet für sich und seine Erben: dass er wegen seiner frevlen, mutwilligen und gewaltsamen Handlung in vergangenen Jahren binnen der Stadt Ossenbrugge an geistlichen und weltlichen Personen nicht unbillig in das Osnabrücker Gefängnis gekommen war, aber durch Fürbitte seiner Herrn und Freunde und auf Bürgschaft der ehrenfesten und ehrbaren Wilhelm Staels, Otten vonn Kersenbroich und Eberharten vonn Varendorfe, seiner Vettern, Oheime und Freunde, nach beschworener Urfehde entlassen und in Verwahr seiner Vettern und Freunde genommen worden war, bis zur Besserung seiner Umstände. In diesem Verwahr habe er bis heute gesessen, ehrlich und aufrichtig, und ist nun auf Bitte seines Vaters, seiner Mutter, Brüder und Schwestern und Vettern, seines Mutterbruders Mauritz vonn der Wisch und anderer freigelassen worden. Er verspricht und verpflichtet sich bei seiner Seelen Seligkeit und seiner Ehre, die früher geschworene Urfehde zu halten und wegen des auf das Osnabrücker Gefängnis folgenden Verwahrs halber nichts gegen seinen Fürsten und Herrn zu Paderborn und Münster, gegen deren Land, Leute und Untertanen und besonders gegen alle diejenigen, die Räter, Täter und Ursacher seines Verwahrs gewesen, unternehmen zu wollen. Er hat die genannten Verwandten und Freunde zu Bürgen seines Verhaltens gemacht, diese haben als Afterbürgen noch den Vetter des Christoffell, den ehrenfesten und ehrbaren Sergies vonn Baech angenommen, aber die Hauptbürgen sind sein Vater Schweder vonn Kersenbroich, seiner Mutter Bruder Mauritius vonn der Wisch, und sein Bruder Jorgenn vonn Kersenbroich. Diese erklären für sich, ihre Erben und Hausfrauen, dass sie die Bürgschaft übernommen und für den Fall, dass Christoffel sich gegen die Urfehde verginge, ihn wieder festzusetzen und den Schaden zu vergüten bereit seien. Schweder bekennt, dass er seinen Sohn alsbald mit sich heimnehmen wolle in gute Aufsicht und Verwahr, also dass er das Stift Paderbornn, Münster und Osnabrück, auch die Grafschaft Ravensberg nicht betreten solle, ausser im Einverständnis mit dem Landesherrn, der Brüder und Vettern. Ankündigung der angehängten Siegel des Schweder, seines Sohnes Jurgen und des Mauritz vonn der Wisch, und Erklärung, dass deren Siegel auch für Christoffer vonn Kersenbroich gelte, weil er seines Siegels ermangele.
Vermerke Auf der Rückseite: von der Hand Reinhold Johanns v.K.'s, ca. 1678: Orphede Cristoffels von Kerssenbrock ...... (unleserlich) Rembert van Kerssenbrock bischoffen zu Paderborn Schweder von Kerssenbrock.
Sonstige Beteiligte Schweder von Kerssenbrock (Siegler) / Jürgen von Kerssenbrock Siegler) / Moritz von der Wisch (Siegler)
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 156
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Original, Pergament
Siegel 3 anhängende Siegel in grünem Wachs, gut erhalten 1) Durchmesser: 3,1 cm 2) Durchmesser: 3,2 cm 3) Durchmesser: 3,2 cm
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.1   1500-1549
Datum Aufnahme 2011-03-30
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