Regest

Datum 1555-04-20 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Gegeben und verhandelt in den jaren unsers hern dusent vunffhundert vunff und vunfftzig uf sonnabent in den hilligen Oistern)
Urheber/Aussteller Rembert von Kerssenbrock, Bischof zu Paderborn / Heinrich von Kerssenbrock, Domherr zu Osnabrück / Schweder von Kerssenbrock
Titel/Regest Rembert, Bischof zu Paderborn, Henrich, Domherr und Senior der Domkirche zu Osnabrück, und Schweder, alle drei Gebrüder von Kerssenbroich, urkunden für sich und ihre Erben, insbesondere Schweder für sich und seine Söhne Jorgen, Henrichen und Otten, die gegenwärtig sind und für seine Hausfrau Brigiden und für seine abwesenden Kinder, und sein Sohn Jurgen noch besonders. für sich: vor einigen Jahren sei durch den Tod ihres Vetters Jurgens von Kerssenbroich ihr Haus oder Burg Brincke mit allem Zubehör an die Genannten und ihren sel. Bruder Otten van Kerssenbroich gefallen, der den Besitz in ihrer aller Namen inne gehabt hatte bis zu seinem Tode. Nunmehr, um Zank zu vermeiden, und weil ihr Bruder, der Senior und Domherr Henrich, seinen Anteil aus Brincke fordert, haben sie sich folgendergestalt vertragen: Herr Henrich erhält als seinen Anteil 750 Joachimstaler oder Dickpfennige, die ihm bis zum Abtrag der ganzen Summe mit gebührlichen Zinsen verzinst werden sollen. Damit er aber in dem Niessbrauch der Zinsen ganz sichergestellt sei, werden ihm als Unterpfand für Kapital und Zinsen drei Stücke des Erbes oder drei Meier, die direkt, ohne Mittel, zu dem Hause Brincke gehören, bis zur Bezahlung der Summe dergestalt überlassen, dass diese Meier dasjenige, was sie bisher an das Haus Brincke abzuliefern hatten, nunmehr an Herrn Henrich direkt abzuliefern haben, nämlich: der Tapmeier (Capmeier?) jährlich 2 Malter Roggen, 1 Malter Gerste, 5 1/'2 Malter Hafer und 4 Goldgulden, der Munter - 2 Malter Roggen, 1 Malter Gerste, 4 1/2 Malter Hafer und 7 Goldgulden, und Johann auf der Kreggenheide 4 Goldgulden; was aber diese Meier darüber hinaus zu geben verpflichtet sind, an Dien sten, Dienstschweinen etc., haben sie dem Inhaber des Hauses Brincke zu entrichten. Wenn die 750 Gulden zu Pfingsten gekündigt und zu Michaelis bezahlt werden, sei es ganz oder teilweise, so sollen diese Zahlungen dementsprechend von den Einkünften der Meierhöfe abgezogen werden. Ankündigung der Siegel, angehängt, des Bischofs Rembert (Sekretsiegel), des Domherrn Henrich und des Jurgen von Kerssenbroich für seinen Vater Schweder und seine Brüder, weil sie ihre Siegel nicht bei sich gehabt. Unter der Plika, über dem ersten Siegel des Rembert, das in rotem Wachs abgedrückt ist, die eigenhändige Unterschrift Schweders; ebenso über dem zweiten, des Domherrn Heinrich, in grünem Wachs, dessen eigenhändige Unterschrift: et ego Henricus a Karssenbroych canonicus in Bustorpp Paderbornensis (diöcesis) omnia et singula scripta inter patruos nostros observandis sunt et nos ita acta atque transactae attestor hac manu mea propria scriptura. Über dem dritten Siegel, in grünem Wachs, des Jurgen, die eigenhändige Unterschrift von Otto van Karssenbrock, Sweders Sohn. - Das Pergament ist zum Zeichen der Kassierung, wohl nach Bezahlung der 750 Gulden, durch Schnitte quer durch getilgt.
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 163
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Original, Pergament, zum Zeichen der Kassierung durch quer verlaufende Schnitte getilgt.
Siegel mit den drei anhängenden Siegeln in Schalen, die zum Teil abgebröckelt sind, die Siegel selbst gut erhalten, alle Durchmesser: 4,5 cm
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
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