Regest

Datum 1555-08-10 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(im jair fünfftzehenhundert fünf unnd funfftzich am tagk Laurentij martiris)
Urheber/Aussteller Rembert von Kerssenbrock, Bischof zu Paderborn / Heinrich von Kerssenbrock, Domherr zu Osnabrück / Schweder von Kerssenbrock
Titel/Regest Rembert, Bischof zu Paderbornn, Heinrich, Kanonikus und Senior der Domkirche zu Osnabrück, und Sweder, alle Gebrüder van Kersenbroick, urkunden: in vergangenen Jahren ist durch den Tod des ehrbaren Jurgensz von Kersenbroick, ihres Vetters, dessen Haus oder Schloss Brincke mit allen zugehörigen Gütern auf sie und ihre anderen damals noch lebenden Brüder ererbt und von ihrem sel. Bruder in ihrer aller Namen besessen worden; nach dessen Tode ist es durch einen von ihnen bestellten Diener verwaltet worden. Jetzt habe es sich erwiesen, dass es zur besseren Verwaltung und Erhaltung des Hauses notwendig sei, dass jemand von ihrem Namen und Stamme darauf wohne. Daher haben Rembert und Senior Heinrich laut aufgerichtetem Vertrage sich abfinden lassen und so auf ihren Anteil an Brincke zu Gunsten Sweders und seiner Söhne Jurgenn, Heinrichen Scholasters zum Bustorp binnen Paderbornn und Otten Verzicht getan, aber auch zur Aufrichtung eines beständigen Friedens unter diesen mit ihnen verhandelt und sie zu einem Vertrage gebracht, laut welchem der älteste Sohn des Sweder, Jurgen von Kerßenbrock, das Haus Brincke mit seinem künftigen. Ehegemahl zusammen bewohnen und besitzen soll zu erblichem Besitz mit allen zugehörigen Gütern, ohne davon etwas seinem Vater oder den Brüdern abzugeben, Jedoch mit dem Vorbehalt., dass dem Vater und den Brüdern, wenn es ihre Notdurft, erfordert, das Haus mit Verpflegung offen stehen soll. Auch die andern Erbhöfe und Güter soll Jurgen haben zur Verwaltung und aus ihren Gefällen die jährlichen Zinsen, die er zu leisten hat, entrichten, bis der Vater und die Brüder über diese Güter eine andere Vereinbarung treffen werden. Die Aussteuerung ihrer Schwester resp. Tochter sollen die Brüder und der Vater zu gemeinsamen Teilen tragen. Ankündigung der doppelten Ausfertigung und der angehängten Siegel des Bischofs Rembert, des Seniors Heinrich und des Jurgen, sowie deren Unterschriften (Handzeichen), und der Unterschriften, da sie ihre Siegel nicht bei sich haben, von Sweder und seinen Söhnen Heinrich und Otto.
Vermerke Unter der Plika die drei zuletzt angekündigten Unterschriften; andere nicht vorhanden.
Sonstige Beteiligte Jürgen von Kerssenbrock (Unterzeichner) / Otto von Kerssenbrock (Unterzeichner)
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 164
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Original, Pergament
Zustand Bei 1) Schüssel gebrochen, sichern?
Siegel 3 anhängende Siegel in Schüsseln, 1) rotes Wachs, Durchmesser: 3,5 cm 2) und 3) grünes Wachs, beide Durchmesser: 5 cm.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
Aufrufe gesamt 2535
Aufrufe im Monat 306