Titel/Regest |
Laurentius Bispinck, des etc. Fürsten Johans, Postulierten und Bestätigtem des Stiftes Osnabrück etc. geschworener Gograf zu Melle, urkundet: dass vor Gericht erschienen der ehrenfeste und ehrbare Johan van Karssenbroike zur Smalenha und Anna, seine Hausfrau, und bekannten für sich und ihre noch unmündigen Kinder, dass sie verkauft und aufgelassen haben dem ehrenfesten Jurgen van Karssenbroicke zu Brincke, Elseben, dessen Hausfrau, und ihren Erben oder dem Inhaber dieses Briefes drei Gulden Geldes jährlicher Rente in und aus ihrem Erbe und Gute, geheissen Sekelandes Erbe, belegen in der Bsch. Hymmeren im Ksp. zu Welinckholthusen, das nun zur Zeit Johan Sekelant und dessen Hausfrau Agata innehat, das ein freies Erbe, kein Lehngut ist, unversetzt und unverpfändet; die Rente wird ferner sichergestellt durch die Behausung zu Smalena und alles andere Eigentum der Verkäufer. Die Rente ist verkauft für ein geliehenes Kapital von 60 Joachimstalern. Die Zinsen von 3 Gulden müssen jährlich zu Pfingsten, gerechnet von Pfingsten über ein Jahr (14.05.1559), zu Brincke abgeliefert werden; Aufkündigung des Kapitals wie der Zinsen kann ein halbes Jahr vorher geschehen. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen oder Versäumnis der Zinszahlung kann das Pfand, das Sekeland, ohne weiteres angegriffen werden.
Zeugen: die ehrsamen Sweider Hillebrant, Bürgermeister zu Melle, und Hillebrant Brandes, Bürger zu Melle. Ankündigung des angehängten Siegels des Gografen und des Johans van Karssenbroke. |