Regest

Datum 1560-12-02 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(Datum et actum anno Domini dusennt viffhunndert unnd sestich uff manndach nha Anndreae apostoli)
Urheber/Aussteller Segewinn Ladewich
Titel/Regest Segewynn Ladewich zur Halle, des etc. Herrn Wylhelm, Herzogs zu Jülich, Cleve und Berg, Grafen zur Mark und Ravensberg, Herrn zu Ravenstein, geschworener Freigraf der Herrschaft Ravensberg und Gograf zu Verszmelde, und die anderen Zeugen beurkunden: dass vor dem auf dem Schlosse Bryncke gehegten Gerichte erschien der ehrenfeste und ehrbare Jurgenn vann Karsennbroick zu Brynnke und beklagte sich, dass einer seiner Eigenbehörigen, und zwar Jordenn Bisschop zu Barnnhausenn, das Bysschops Erbe habe verfallen lassen und in Schulden gebracht, was Bisschop selbst vor Gericht bekannte. Daher sah sich Jurgen v.K. genötigt, das Erbe mit einem anderen Manne zu besetzen, doch habe er aus Barmherzigkeit dem Bisschop das Erbe noch auf 5 Jahre unter der Bedingung gelassen, dass er es wieder in guten Stand bringe und die Schulden bezahle. Nach Ablauf der 5 Jahre sei weder das eine noch das andere geschehen, umgekehrt, die Schulden noch angewachsen; daher Jürgen von K. die Absicht habe, den Mann mit seinen unmündigen Kindern, die das Erbe noch nicht bebauen können, davon ganz zu vertreiben und einen anderen hineinzusetzen. Jedoch ist der Gutsherr wiederum "mit Barmherzigkeit und Mitleid und mit Fürbitte dieser nachgeschriebenen Männer als nämlich der ehrsamen Ludekenn Wybbeldes, Johann Myddenndorps, Hermann des alten Meigers zu Thedennhusenn, Hennrich Pauwennhorstes Hermann Potthynnges, Hennckenn Detherynnges und Jurgenn Steimanns (sic) bewegt worden", und er hat dem Bisschop und seiner Frau wenigstens die Leibzucht für die Dauer ihres Lebens gegönnt; zu ihr gehören: 5 Stücke Landes auf der Breedeh, 2 Stücke Landes auf dem Westernfelde auf dem Kampe bei der Marsch, ein Ort "hoigwasses" (=Heuwuchs), den der Bysschop gerodet hatte, der Busch bei der Ostheide, der aber nicht über die Notdurft verhauen werden darf und aus dem nichts verkauft werden darf; ferner Bäume auf dem Willmannskampe und ein Baum bei Szennkenn Potthynnges Haus, von denen Bisschop die Eckern haben soll; derjenige, der auf dem Erbe sein wird, soll dem Bisschop 2 Kühe und 3 Schweine zu Wasser und Weide mitgehen lassen und hat das Land zu bestellen, jedoch ohne die Einsaat. Stirbt Mann oder Frau, so soll der überlebende Teil dieselbe Leibzucht zur Hälfte, haben. Daraufhin hat dann Jordenn Bysschop für sich und für Anne, seine Frau (für welche, da sie krankheitshalber nicht im Gericht erschienen war, Ludeke Wybbelt und Hennrich Pottynnck bürgen) , sowie für seine Kinder Johann, Otthenn, Jurgenn und Elschenn auf das Erbe Verzicht geleistet und mir Richter vorgenannt mit seinen Kindern rechtliche Handtastung getan, dass er nie mehr Ansprüche an das Erbe erheben werde.

Darauf hat Jurgenn v.K. zum Unterhalt der Kinder aus dem Erbe ausgesetzt: den 3 Söhnen zusammen ein für allemal 40 Taler und ein Stück Landes, gelegen auf dem Wylmannkampe, das ihnen der Besitzer des Erbes in den.20 Jahren, auf welche sie es erhalten, viermal "vetthen" (= düngen) soll. Jeder erhält seinen Anteil an den 40 Talern, wenn er 20 Jahre alt geworden; stirbt einer vorher, so ist sein Anteil tot, d.h., die anderen haben keinen Anspruch daran Die Tochter soll vom Erbe einem dem Zustande desselben entsprechenden Brautschatz erhalten, wenn sie heiratet; ist das letztere nicht der Fall, und sollte sie durch Krankheit verhindert werden, so hat der Besitzer der Stätte ihr jährlich je 1 Scheffel Lein und Roggen zu säen; ferner soll sie haben 1 Kuh und 1 Schwein und freie Behausung. Sollte sie sich unehrlich und untüchtig halten, so hat sie das Erbe zu räumen.

Zeugen: die ehrenhaften und frommen Johann Tagt zu Borchholzhusenn, Johannes Ladewich zur Halle. Ankündigung des angehängten Gerichtssiegels. Die Urkunde ist der Akte Einzelhöfe, Bischoff zu Barnhausen, entnommen; dort ein Durchschlag dieses Regests gelassen.
Sonstige Beteiligte Jürgen von Kerssenbrock (sonst. Beteiligter) / Johann Tagt (Zeuge) / Johannes Ladewich (Zeuge)
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 175
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Original, Pergament
Siegel das anhängende Siegel bis auf einen Rest der Pressel abgefallen
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
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