Titel/Regest |
Laurentz Bispinek, des etc. Fürsten Johannis, Bischofs zu Münster, Administrators der Stifte Osnabrück und Paderborn, geschworener Gograf zu Melle, urkundet: dass vor Gericht erschienen die ehrbaren und tugendsamen Johan van Kerssenbroke zur Smalena und Anna, seine Hausfrau, und bekannten, dass der edelfeste und ehrbare Jürgen van Karssenbroke zu Brincke, ihr geliebter Vetter, für sie gebürgt habe für eine Schuld von 50 Rtlrn., die sie aufgenommen haben von den ehrsamen Hinrich Poelman und Dyricke Heitman als Provisoren der Kirche zu Boreholthusen. Diese Schuld, jährlich mit drittehalb Rtlrn zu verzinsen, stellen sie sicher,in Sekelandes Erbe im Ksp. zu Wellingholzhausen, ferner durch Trallen Erbe im Ksp. zu Melle, und durch Funken Kotten zu Neuenkirchen, und durch alle anderen ihnen gehörigen Güter. Sie versprechen ihrem Bürgen allen und jeden Schadenersatz und verbürgen sich insbesondere mit dem Funken-Kotten zu Nienkerckenn als mit einem Unterpfande dafür, das sie ihm eingewiesen haben.
Zeugen: der ehrsame Johan van Kerssenbrock, Richter zu Melle, und Bernt Flotynck, Bürger zu Melle. Ankündigung des angehängten Gerichtssiegels neben dem des Johan van Kerssenbrock. - Vorgefunden in der Akte: Funke. |