Titel/Regest |
Im dusennt vifhundert unnd vif unnd seventigesten jhar denn saterdach na Jacoby desse hilligen apostel - hat der ehrenfeste und ehrbare Gerdt Nagel und seine Hausfrau eingetan und eingesetzt auf 20 Jahre, von Michaelis (29.09.) an zu rechnen, den bescheidenen Jürgen Sutmeiger, dessen Hausfrau Gerdrudt und ihre Erben, im Beisein der achtbaren und frommeno Johann Herman, Johann Niegman, Herman Broxterman - in die Katenstätte und den Garten bei der Katenstätte, dazu drei Scheffel Roggensaat - Landes, gelegen auf der Westerbreden, für eine Summe Geldes und jährliche Abgaben, bestehend in Leibdiensten und einem Paar Fastelabends-Hühnern. Auch soll der Besitzer der Kate alle Jahre geben "tho Bäte Broxterman schuldt," dazu die Saat, die ausgesäet war. Wenn die 20 Jahre um sind, sollen Jurgen, seine Hausfrau und ihre Erben die Nächsten zu dem Hause und der Stätte sein. Ankündigung der doppelten Ausfertigung durch dieselbe Hand als ausgeschnittene Zettel, getrennt durch den Namen Nagel. Wenn Jürgen oder Gerdrudt sterben, und der am Leben bleibende Teil wieder freien will, so soll das nur mit Willen des Gutsherrn geschehen, der dann - also bei der Heirat der Gerdrudt - einen Eigenmenschen auf die Kate setzen soll. |