Regest

Datum 1584-05-12 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
(am zwelfften monatz Maij anno etc. im vierundachtzigsten)
Ausstellungsort Neuenkirchen
Titel/Regest Beurkundung, dass Gott zu Lobe, dem christlichen Ehestand zu Ehren und zu Vermehrung des menschlichen Geschlechtes zwischen dem edlen und ehrenfesten Everdten Korff zur Wachorst, weiland des auch edelfesten Otten Korffs und Elizabethen von Barckhauszen Sohne, einerseits, und der edlen und ehrentugendreichen Jungfrau, Margreten von Kerssenbruech, des auch edlen und ehrenfesten Georgen von Karssenbruech und Ellzebethen vom Cioister, Eheleuten zu Brincke ehelichen Tochter, andererseits, ein Heiratskontrakt folgendermassen abgeschlossen ist: ein Teil nimmt den anderen zu seinem ehelichen Hauswirt und Bettgenossen an, lassen sich, auch kirchlich trauen und ins Ehebette setzen. Georg K. giebt seiner Tochter einen Brautschatz von 3.000 Reichstalern, die Hälfte bei der Heimbringung, die andre Hälfte nach Jahr und Tag, neben 500 Reichstalern für Kleider und Kleinodien; darauf über ein Jahr wieder für Kleider und Kleinodien 500 Rtlr. mitsamt Zinsen. Die Braut verzichtet auf alles Geräte, das ihr nach dem Tode der Mutter zufallen könnte; dafür erhält das Ehepaar noch 100 Rtlr., und diejenigen Kleider und Kleinodien, die sie zu eigenem Leibgebrauch besitzt. Sie verzichtet aber auch auf alle und jegliche Erbansprüche an, das väterliche und mütterliche Gut, ausgenommen, was Gott und die heilige Kirche ihr in künftiger Zeit geben und bescheren würden. Everdt Korff verspricht, seinen Erbsitz Wachorst samt allem Zubehör seiner Hausfrau mitzubringen, sie damit zu beleibzuchten und mit genügender Morgengabe zu versorgen, vorbehältlich die Quote und das Kindesteil, auf welches das unmündige Vorkind aus erster Ehe Anspruch hat. Die beiderseits anwesenden Verwandten und Tagesfreunde be- schliessen endlich, dass, wenn die Jungfrau Margretaken während ihrer Ehe ohne Leibeserben sterben würde, dann ihre nächsten Erben nur die Hälfte des Brautschatzes erben sollten, nach Landesgebrauch. Ankündigung der eigenhändigen Unterschriften der beiden Kontrahenten, die als Zeugen gebeten haben, und zwar Everdt Korff - die ehrwürdigen, edlen und ehrenfesten Herren Benedicten Korff, Domherrn zu Osnabrück, Joisten Korff zum Harkotten, Herman von Dincklagen zu Quakenbrugge und Joisten Cappell zu Waldenbrugk, seine Brüder und Schwäger; und Margareta - die auch edlen, ehrenfesten und hochgelehrten Gevergen von Karrsenbruech zu Brincke, Wolffen vom Cloister, kurf. Brandenburgischen Rat, Heinrich von Karssenbruech, der Rechten Dr., Georgen Ketteler zur Wehrburgk, Schwedern Steinhausz zur Niedernmolhen und Herrn Remberten von Karssenbruech, Domherrn zu Minden, ihren Vater, Brüder, Vettern und Schwäger; alle diese sind gebeten, den Kontrakt mit ihren Siegeln und Handzeichen zu bekräftigen. Geschehen und verhandelt zu Newkirchen im stift Osznabrugk am zwelfften monatz Maij anno etc. im vierundachtzigsten.
Sonstige Beteiligte Ebert Korff (Siegler) / Benedict Korff (Siegler) / Hermann von Dincklage (Siegler) / Jost Korff (Siegler) / Georg von Kerssenbrock / Wolff von Closter / Heinrich von Kerssenbrock (Siegler) / Schweder Steinhaus / Jost Cappel
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 208
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Zwei Originale, Pergament
Siegel anhängend im grünen Wachs mit Ringsiegeln besiegelt und unterschrieben von: 1) Evert Korff; 2) Benedictus Korff; 3) Hermann vam Dincklage; 4) Jost Korff, das Siegel lädiert; 5) nur Pressel, keine Unterschrift; nie besiegelt gewesen; auf der Pressel steht der Name: Joist Cappell; 6) wie 5, Georg von Karssenbruch; 7) ebenso, Wolff vom Cloister; 8) Unterschrift und Siegel Hinrichs von Kerrsenbroich; auf der Pressel: Doktor Kerssenbruch; 9) nur ein Einschnitt in die Plika; 10) wie 5) Schweder Steinhausz; 11) wie 9;
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
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