Titel/Regest |
Burchardt, Hilmar und Aschenn, Gebrüder von Kampe, urkunden: dass sie sich mit dem ehrwürdigen, edlen und ehrenfesten Rembertten von Kerssenbruich, Domherrn zu Minden, ihrem Vetter und Bruder, wegen seiner Präbende und seines Kanonikates zu Behuf ihres Bruders Aschen dahin verglichen haben, dass Rembert v.K. zu Aschens Gunsten auf diese resigniert, wofür er pro honorario erhält 1.000 Rtlr., von denen sie Georgenn von Karssenbruich in einer Kapitalverschreibung 800 zugesagt, und die übrigen 200 bar ausgezahlt hätten. Eerner, da das Kanonikat und die Präbende durch "unseren" Vetter Wulffen vom Closter per preces imperiales zu Wege gebracht waren und dieser für seine Bemühungen und Auslagen noch nicht/bezahlt worden sei, so verpflichten sich die drei Brüder, ihn, soweit es ihren und den Bitten des Rembert und seiner Mutter nicht gelingen sollte, den Preis abzuhandeln, zu bezahlen. Drittens verpflichtet sich Aschen, falls er den geistlichen Stand verlassen und daher auf Kanonikat und Präbende verzichten würde, sie durch Vergleich gegen Wiedererstattung seiner Unkosten den nächsten Freunden zukommen zu lassen. Da Aschen seines Petschaftes ermangelt, kündigen die Brüder ihre Siegel aufgedrückt, und alle drei ihre Unterschriften an. Die drei Unterschriften auf dem Deckblatt. |