Titel/Regest |
Schweder Steinhauss zur Niedermuhlen und Eberhardt Karff zur Wachorst, legen schriftlich fest, dass ihr Vetter und Schwager Rembert van Kerssenbruich mit Einverständnis seiner Eltern sich zu verheiraten gedenke und sie gebeten habe, sich mit seinem Vater auseinanderzusetzen darüber, was er ihm zur Ehesteuer an liegenden Gründen überlassen wolle. Der Vater Georgh van Kerssenbroich habe für sich und seine Hausfrau daraufhin sich vorbehalten: Peperkorn, Top, Bartlingksman, den Munter zu Karssenbroich, Tapmeyer, Barthauss, den Ostmeyer, den Rutemeyer bei Holtvelde, den Munster zu Holthaussen, das Steinwerk und auch alle Gärten und Häuser zu Holdthaussen, des Munters Teich und Mühle; die Hengelberges-Wiese, den Aley mit der Menseney, beide Zehnten und Abhorst zu Eickholtz und Kerssenbroich, 8 Stück Landes auf dem Binnenfelde, grenzend an des Bisschoffs Hof; die Langenwiese, die Reidtdeiches-Wiese, den Holzhau im Holthausser Berge; den Wostendeich ohne das Holz, anstatt welchen Holzes der Sohn ihm jährlich 10 Fuder aufgearbeitetes Holz geben muss; ferner die Weide für 6 Kühe im Brockhofe. Dafür erhält der Sohn das Haus Brincke und alle anderen liegenden Güter mit sämtlichen Schulden. Ankündigung der Unterschriften der beiden Vermittler neben der des Rembert v.K. Mit den Unterschriften von: S. Steinhausz und Evert Korff; es fehlt die des Rembert v.K. |