Regest

Datum 1600-05-23 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Beurkundung: dass zwischen des edlen und ehrenfesten Rembertten von Kerssenbrock zu Brincke einerseits, und Diderichenn von Bippen, Johan Kopp, Bürgern zu Osnabrück, und Henrichen Roden, als den Vormündern der Kinder des seiligen Henrichenn Kleinenn und Annen Kopes zu Borgholzhausen gerichtlicher Zwist entstanden war, so dass R.v.K. die Stätte wieder zu sich zu nehmen bedacht war; durch den edlen und ehrenfesten Johan Ledebaur, Gografen, und Christian Bruningk, Schöffen, ist aber ein Vergleich zu Stande gekommen, indem die Vormünder die rückständige Pacht bezahlt haben und dafür stehen wollen, dass die Stätte nicht ohne Vorwissen des Gutsherrn weiter verpachtet werde etc., wogegen R.v.K. den Vormündern zu Behuf ihrer Pupillen eine Weinnottel, d.h. Besitzdokument ausstellen wird, nach welchem sich die Kinder Kleines zu richten haben; der Weinkauf beträgt 2 Goldgulden. Ankündigung der doppelten Ausfertigung und des angehängten Gerichtsiegels.
Vermerke Auf der Rückseite: u. a. dass die Stätte jetzt, - die Aufschrift ist von der Hand des Rembert Jobst v. K. - Grunkemeiers Stätte ist.
Sonstige Beteiligte Rembert von Kerssenbrock (sonst. Beteiligter) / Johann Ledebur (sonst. Beteiligter) / Christian Bruning (sonst. Beteiligter) / Dietrich von Bippen (sonst. Beteiligter) / Johann Kopp (sonst. Beteiligter) / Heinrich Roden (sonst. Beteiligter)
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 250
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Original, Pergament
Siegel das Siegel gut erhalten anhängend, Durchmesser 3 cm
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
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