Titel/Regest |
Des etc. Herrn Philipssen Sigismundt, Postulierten der Stifte Osnabrück und Verden, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg, Gograf zu Melle Balthasar zum Strohe urkundet: zu verschiedenen Malen sind vor Gericht gekommen der edle und ehrenfeste Rembert von Kerssenbruch, erbgesessen zu Brincke und habe angezeigt, dass sein sel. Vater, der edle und ehrenfeste Georg von Kerssenbruch, für den sel. Johan von Kerssenbruch zur Schmalenow (?) den Provisoren der Kirche zu Borgholzhausen für 50 Goldgulden Kapital und 3 Goldgulden jährlicher Rente Bürgschaft geleistet habe, wofür er als Unterpfand den im Ksp. Neuenkirchen gelegenen Funken-Kotten zugesagt erhalten hatte. Laut vorgebrachten Quittungen hätten die Gläubiger, d.h. die Kirche zu Borgholzhausen, die Bürgschaft in Anspruch nehmen und Rembert v.K. und auch schon sein sel. Vater hätten seit vielen Jahren die Zinsen zahlen müssen; Mahnungen, sie von der Bürgschaft zu befreien, hätten weder bei Johan v.K. noch bei dessen nun auch sel. Witwe noch bei ihrem Sohne Heinrichen v.K. genützt. Daher, um sein Geld nicht zu verlieren, beantrage er nun wirkliche Immission in das Pfandobjekt, als in Funcken-Kotten. Der Gograf bezeugt, dass die Imission an Ort und Stelle stattgefunden habe: "darauf dann wir nebst eingebrachter rechtlicher Erkenntnis ermeldeten Remberten von Kerssenbrucb den Haken über dem Feuer, den Ruck an den Türen, einen Zweig vom Baume und einen Klumpen Erde vom Acker in die Hand getan, ihn damit auf des Kolonen Stuhl niedergesetzt und also zum Eigner des angedeuteten Funck-Kotten" gemacht, bis dass die Schuldsumme bezahlt sei.
Zeugen: die ehrbaren Gisebert vom Berge und Jürgen Stro. Ankündigung des angehängten Gerichtssiegels. |