Titel/Regest |
Johans Wilhelm, Herzog zu Jülich, Cleve und Berg, Graf zu der Marek, Ravenszberg und Mörsz, Herr zu Ravenstein, urkundet: sein lieber Getreuer Remberdt von Kerssenbroch zu Brinck habe schon oftmals gebeten, ihm den neuen Mühlenteich samt dazugehörigen Ländereien und Wiesen und den Kotten, genannt der Buchsades Kotte, belegen in der Grafschaft Ravensberg und im gleichnamigen Amte, grenzend an oder liegend in Remberts v.K. Erbschaften und Gütern, erblich zu verkaufen oder
auszutauschen oder zu verpachten. Nunmehr sei der Tausch zu stande gekommen, und zwar erhalte Rembert v. K. das gewünschte Land gegen Hergabe seiner Newmeiers-Stätte zu Holtfeldt unter dem Hause Ravensberg gelegen, jetzt verzehntet und bebaut von Caspar Newmeyer und seiner Frau Catharina, in den Lehenbriefen der Rautenkotte genannt, samt Diensten und Zins, und zwar: 5 Goldgulden, 6 Scheffel Gerste, 1 Malter Hafer, 1 Paar Hühner und 50 Eier; ferner muss Rembert v.K. aus Brincke oder seinen anderen Erbgütern jährlich einen Erbzins für das erhaltene Land von 2 Rtlr. und ebenso noch 7 Rtlr. an das Haus Ravensberg bezahlen; ferner für den Verzicht des Herzogs, am Mühlenteich eine neue Mühle zu erbauen, ebenfalls 1 Goldgulden jährlicher Erberkenntnis. Das eingetauschte Land aber muss Rembert v.K. vom Herzog zu Lehen, nehmen. Wenn die 9 Rtlr. und 1 Goldgulden nicht rechtzeitig beim derzeitigen Rentmeister auf der Ravensburg eingezahlt werden, so hat der Herzog das Recht, sich an Remberts Güter, vor allem an die Mühlenstätte zu halten. Ankündigung des angehängten herzoglichen Siegels. |