Regest

Datum 1607-11-14 / 1607-11-24 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Ausstellungsort Brincke, Haus
Titel/Regest Beurkundung: 1607 im August sei Johan zu Bartling, Jaspers sel. Sohn, gestorben, daher "mein" Rembert von Kerszenbroch eigenbehöriges Erbe ohne Mannspersonen erledigt sei; die Witwe des Johan sei mit einer minderjährigen Tochter, genannt Liszke, hinterblieben, und beabsichtige nun die zweite Ehe einzugehen mit Jürgen Nyehusz. Zur Wahrung der Erbrechte der Tochter wird nun festgesetzt, dass die Mutter das Erbe auf 25 Jahre behalten soll, und darauf soll, da die Mutter sich augenblicklich zu keiner Festlegung der Bestimmungen bereit findet, die Entscheidung der gerichtlichen Erkenntnis anheingestellt werden. Doch soll Liszke nur dann erbberechtigt sein, wenn sie sich bis dahin "ehrlich und fromm verhalten und. keiner leichtfertigen Hurerei belüsten noch befleissigen würde oder sonst nach anderen Örtern hin" heiraten würde. Wenn sie sich aber der "Untugend gelüsten und mit jemand zur Ehe ohne Beliebung des Gutsherrn sich verbinden, einlassen oder zusammentreten, und also das Erbe dadurch künftig hintersetzen und beschweren, vielmehr durch Hurerei beschwängern lassen" würde, so soll sie des Erbrechtes verlustig sein. Den anderen Kindern aus erster oder zweiter Ehe, falls solche noch vorhanden sein sollten, soll sie die ihnen zustehende Quote geben. Für das Betragen und die Willfährigkeit der Lische bürgen die ehrsamen und bescheidenen Cordt Varenholte und Alfferman zu Pegentorp, die jeden durch die Lische dem Erbe entstehenden Schaden zu ersetzen haben. Kinder aus zweiter Ehe sollen nach der Tochter aus erster abgefunden werden oder, falls diese vor ihrer Verheiratung sterben sollte, im Erbe nachfolgen. Sollte die Mutter vor Ablauf der 25 Jahre sterben, so darf Jürgen sich für den Rest der Jahre wieder verheiraten und auf dem Hofe bleiben, nachher aber auf die halbe Leibzucht ziehen; Kinder aus dieser dritten Ehe sollen ohne besonderen Kontrakt kein Erbrecht haben, sondern nur ihr mütterliches Teil beanspruchen dürfen. Jürgen Niehausz gelobt seinerseits, Bartlings Erbe zu "verbessern "mit 100 Reichstalern, 1 Pferde, 1 Schlachtrinde und 1 Bett mit Zubehör. Die Auffahrt im Betrage von 90 Reichstalern soll zu heil. Drei Könige (06.01.1608) gezahlt werden. Es bürgen für Jürgen Niehausz: Herman Roseman und Johan Lonneker. Ferner gelobt Jürgen N., die gewöhnlichen Abgaben, Dienste etc. an den Gutsherrn rechtzeitig zu leisten. Zeugen und Unterhändler: die ehrbaren und wohlerfahrenen Bartoldus Keyszell und Jodocus Michaels, deren Unterschriften angekündigt werden.
Sonstige Beteiligte Bertold Keyszell (Zeuge) / Jodocus Michaels (Zeuge) / Hermann Rosemann (Bürge) / Johann Lonneke (Bürge)
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 265
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Original, Papier
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
Datum Änderung 2011-03-31
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