Regest

Datum 1616-11-09 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Bernhard Nortzelius
Ausstellungsort Amt Grönenberg und Brincke
Titel/Regest Notariatsinstrument des Notars Bernhardus Nortzelius, Aktuars des Gogerichts in Melle: auf Anfordern der wohledlen, ehrenfesten und vornehmen Dieterich von Nehmb, Drosten, und Steffen Meyeringh, Rentmeisters zum Grönenberge, habe er sich mit Zeugen und dem Fiskalen AIhardt Lange (ehrengeachtet und wohlerfahren) nach den Hause Bringk begeben und dort den wohledlen und ehrenfesten Renbert von Kerssenbroioh, kur- und fürstlichen Brandenburglschen und Pfalz-Neuburgschen (Gografen von Bielefeld, vor der Pforte des Hauses, von Bielefeld her geritten kommend, Mittags zwischen 11 und 12 Uhr angetroffen. Lange protestierte hier gegen das von Herrn von Kerssenbrock zum Schaden der Neuenkirchener Markgenossen geschehene und von dem ersteren in Anspruch genommene Recht des Schweineeintreibens zur Mast in den Kerssenbrocker Sundern und wies auf den früher mit demselben abgeschlossenen Vertrag hin, der die Rechte des Herrn von Kerssenbrock genau feststellen solle. Herr von Kerssenbrock erwiederte, dass der Vertrag in dieser Frage keine Rolle spiele; er und die Witwe von Beesten zum Oberkampfe nähmen die Schweinemast im Kerssenbrocker Sundern als altes, hergebrachtes Recht in Anspruch; würde es ihnen von den Bauern der Neuenkirchener Mark bestritten, so seien sie des Rechtsweges gewärtig.

Zeugen: Hei(n)rich Avendorff Bürger zu Melle und Johan Potts zu Handtorff.

Als Indiktion ist 11 angegeben; Grotefend, Taschenbuch sagt S.9, b: In den Diözesen Köln, Osnabrück und Gnesen, auch in Mailand wird die ind. Bedana beibehalten. In diesen Falle würde die Indiktion 15 sein müssen; also wird hier wohl schon mit dem Aufgeben der Sonderstellung der Osnabrücker Notare zu rechnen sein, und die Indictio Romana wird wie in übrigen Deutschland auch hier durchgedrungen sein. Als Regierungsjahre des Kaisers Matthias in Böhnen und Ungarn ist das 7. angegeben, während das nur für Ungarn (Epoche 1608 Juni 26) stimmt, für Böhmen falsch ist (Epoche 1611 Mai 23). Der Notar rechnet nach alten Stil: er gibt den 9. November als Samstag an.
Sonstige Beteiligte Hei(n)rich Avendorff (Zeuge) / Johann Potts (Zeuge)
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 276
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Original, Pergament, mit Notariatszechen in Federzeichnung
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
Aufrufe gesamt 1633