Regest

Datum 1618-11-21 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Hermann Engelbracht (Notar)
Ausstellungsort Brincke und Melle
Titel/Regest Instrument des kais. Notars Hermannus Engelbracht aus Bielefeld, requiriert vom wohledlen, gestrengen festen Rembertt von Kerssenbruch zu Brinck, von diesem auch im Namen des wohledlen und festen Herman Adrian von Besten zum Averkamp. Der Rentmeister zu Melle Stephanus Meyeringk hebe am 31. August alten Stiles durch Overkämper Leute in dem den Junkern gehörigen Gehölz, genannt der Kerssenbrocher Sundern, eine starke Buche fällen und zu einem Kalkofen führen lassen. Wegen des Kerssenbrocker Sunderns schwebe ein Prozess, aber die Junker wollen Aufklärung darüber, ob das Fällen des Baumes auf landesherrlichen Befehl oder aus eigener Macht des Rentmeisters und zu dessen Nutzen geschehen sei; diese Aufklärung habe der Notar vor Zeugen von ihm zu verlangen. "Solchem rechtmässigen Begehren zufoIge habe ich die anbefohlene Werbung dem Herrn Rentmeister zu Melle am Donnerstag den 22. November, circa horam decimam matutino tempore daselbst unter der Linde, in Gegenwart Johan Plettenbergs Bürgermeisters zu Melle, Balthasari zur Ströhe und Johannis Langen, mündlich vorgetragen und um gründliche Resolution angehalten. Worauf der Herr Rentmeister einen Abtritt genommen und nach gehaltener communication dies zur Antwort gegeben, dass das Abhauen des Holzes zu ihrer fürstlichen Gnaden Besten und seines, des Rentmeisters, Sohnes Nutzen geschehen; es wäre das Holz verbrannt und notdürftig Kalk daraus gemacht, ob aber die Fussknechte etwas nach ihrem Gefallen in dem Sundern gehauen, dessen wollte er sich erkundigen. Nachdem aber durch mich, Notarium, bei dem Herrn Rentmeistern inständig angehalten worden, (dass) er sich cathegorice auf die vorgestellte Frage resolvieren möchte, ob er solches Holz aus empfangenem fürstlichen Spezialbefehl, oder aber propria authoritate hätte abhauen lassen, hat der Herr Rentmeister darauf referiert, dass es zur Confirmirung ihrer fürstlichen Gnaden Hoheit und Gerechtigkeit (über und im Sundern) in Kraft empfangenen Generalbefehls geschehen, und weil annoch Iis sub judice wäre, als würde der Sachen Ausschlag hernach ergeben, wer Recht oder Unrecht hätte." Zeugen: die ehrsamen und frommen Johannes Trempers und Hanss Cappel. Die Zeitangaben sind alle richtig.
Sonstige Beteiligte Johannes Trempers (Zeuge) / Hanss Cappel (Zeuge)
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 279
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Original, Pergament
Siegel Das als aufgedrückt angekündigte Notariatszeichen ist mit einem Stempel oder einer Matrize aufgedruckt und nachher mit der Feder verbessert worden; es stellt einen Engel mit der Devise: In Deo spes, fortitudo et salis mea, -dar. Zu Füssen des Engels, im Postament, die Worte: Sig(num) Herm. Engelbrachts N(otarii) I (mperialis).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
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