Titel/Regest |
Des etc. Grafen und Herrn Adolffs, Grafen zu Bentheim, Tecklenborch, Steinfurt und Limburg, Herrn zu Reda, Wevelinghoven, Hoya, Alpen und Helffenstein, Freiherrn zu Lennep, Erbvogten zu CoIn, verordneter Richter und Gograf Eberhardt Huek der Stadt und Herrschaft Reda urkundet: dass vor Gericht erschienen sei der ehrwürdige, andächtige und wohlgelahrte, auch ehr- und tugendsame Johannes Perizonius, Pastor zu Rede, und Else Bunge, seine Hausfrau, und bekannten, dass sie für eine erhaltene Summe Geldes , über welche sie quittieren, verkauft haben dem wohledlen und festen EngeIbertenn von der Wiek zum Nienhause und dessen Erben 2 Morgen freien Landes, wie sie auf der Geist zwischen des genannten Junkers und des Ralenkotters Ländern gelegen sind, mit einem Rückende südwärts anstossend an den gemeinen Landweg, mit dem anderen Ende nordwärts auf den Fusspfad und Henrichen Tulenn Hauskammer; das Land sei freies, durchschlächtiges oder Allodialgut, doch sei davon jährlich an das gräfliche Amtshaus Reda an Morgenkorn 2 Mudde Gerste zu entrichten. Ankündigung der Beglaubigung durch das Gerichtssiegel.
Zeugen: die Assessoren des Gerichts, die ehrenhaften und vorsichtigen Johan Westhoff und Hans Holte. Ahm dingstag den einund zwantzigsten tag Monatz Januarij, 1623, althen Calenders. |