Titel/Regest |
Jobst Fridrich Vincke, Domherr zu Osnabrück, deputierter Commissarius des fürstlichen Offitialatgerichts daselbst und Richter, urkundet: dass im Gericht erschienen sei der wohledle und feste Johan Wulff von Kerssenbroch zu Brincke und verkaufte der wohledlen viel ehr- und tugendreichen Elisabethen Korff, Witwe von Nehemb zur Sundermhulen, deren Erben oder dem Inhaber des Briefes 60 Rtlr. jährlicher Rente in und aus seinen, des Verkäufers und dessen gefangenen Vaters Gütern, für ein dargeliehenes Kapital von 1.000 Reichstalern, das er zur Befreiung seines schon eine geraume Zeit gefangen sitzenden Vaters, des wohledelfesten Rembertz von Kerssenbrock zu Brincke, Gografs zu Bielfelt, nötig hatte. Die Zinsen sollen jährlich auf St. Jacobi (Juli 25) gezahlt werden; die Kündigung kann von beiden Selten schriftlich ein halbes Jahr vor diesem Termin geschehen. Neben allen übrigen Gütern im Stift Osnabrück, der Grafschaft Ravensberg oder wo es auch sei, dienen zur Sicherstellung von Kapital und Zinsen besonders des Verkäufers freie Erbe: Bartelszmans, Mönters und Tapmeyers Erbe, in der Bsch. Kerszenbrock, Ksp. Wellinckholthauszen belegen. Der Vater soll den Schuldschein ebenfalls eigenhändig unterschreiben und mit seinem adligen Petschaft besiegeln.
Zeugen: die würdigen, ehrenfesten und wohlgelahrten Andreas Friedelieb, Vikar der Domkirche zu Osnabrück, und Joannes Edler, Rentmeister zu Ravensberg. Ankündigung der Besiegelung durch das Gerichtssiegel, der Unterschrift des Notars und des Verkäufers, sowie des Siegels des letzteren. |
Siegel |
drei Siegel anhangend; 1) Gerichtssiegel, rot, unten leichte Schäden, Durchmesser 4,1 cm 2) Rembert v.K., grün, Höhe 4 cm, darüber seine Unterschrift 3) Johan Wulff v.K., grün, Höhe 3,5 cm mit Unterschrift. |