Regest

Datum 1632-10-06 / 1632-10-16 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Johann Wulf von Kerssenbrock
Ausstellungsort Brincke
Titel/Regest Beurkundung, dass die ehrwürdigen, wohledlen, ehrenfesten und vielehrtugendreichen Johan Wülleff von Kassenbroch, Catrina Elsaben, Sofffya und Maddalena von Kassenbroch, Bruder und Schwestern zu Brincke, durch ihre Mutter und "mir" Benedictus Korff, ihren Vetter, dahin verglichen worden sind, dass Johan Wulleff seinen Schwestern geben will aus den väterlichen und mütterlichen Gütern: 1) der J. Catrina Elsaben 2.500 Rtlr., die von dem Tage an, wann der Bruder die Güter antreten wird, mit 150 Rtlr. versznst werden sollen; für den Fall ihrer Verheiratung an Jemand ihresgleichen hat der Bruder ihr noch das zu geben, was an einer adligen Aussteuer mangeln würde. Bleibt sie unverheiratet und will sie nicht beim Bruder in Brincke wohnen, so soll sie nebst den anderen Schwerstem freie Behausung in dem Hofe zu Borcholdhaussen, 4 Kühe und freie Weide für sie in Sommer und Montters Mühle und den Mühlenteich samt freier Feuerung zu geniessen haben, auch das Recht haben, 1 Scheffel Lein auf die Brinckeschen Ländereien säen zu lassen. Soffya erhält vom Bruder 1.000 Rtlr., wovon sie an Zinsen erhalten soll: 30 Rtlr., und ferner zu Michaelis alle Jahre 2 fette Schweine, 4 Schlachtschafe; ausserdem erhält sie das Recht, auf den Brinckeschen Ländereien jährlich 1 Scheffel Lein zu säen, der in Brincke gereinigt werden soll; sollte sie aus dem Stift Herford mit Gewalt vertrieben werden, so soll sie dasselbe erhalten, wie ihre erste Schwester. Maddallena erhält auch 2.000 Rlr., und an Zinsen dafür: 3 Malter Roggen, 60 Taler, 2 Malter Gerste, 3 Malter Hafer, 1 Schwein, und solange sie und Catrina Elsaben ihre Haushaltung zusammen zu BorchoIdthausen haben, jährlich 1 Schlachtrind, und sie geniesst alle die Rechte, die der anderen Schwester an Weide und Mühle zustehen, mit, und ebenfalls das Recht auf 1 Scheffel Leinaussaat. Die baulichen Reparaturen am Hof and an der Mühle hat der Bruder zu leisten. Ferner stehen den Schwestern die Flachsdienste der freien "stratters" zu BorchoIdthaussen zu, während die "arnedienste" derselben nach Brincke fallen (wohl die Frühjahrs- und Herbstdienste). Was die beweglichen Güter auf Haus Brincke anbetrifft so hat die Mutter einem jeden Teil das Linnen zugeteilt und einem jeden seinen Namen darauf nähen lassen, und von dem anderen Tuch ein Verzeichnis aufgestellt. Ankündigung aller Unterschriften neben der der Mutter. Nach der Unterschrift der Mutter: Anna Chatrina van Qjenhaussen, wedwe van Kessenbrock, folgen die Unterschriften des Bruders und seiner 3 Schwestern, darnach die des Benedictus Korff.
Sonstige Beteiligte Benedikt Korff (Unterzeichner)
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 312
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Original, Papier
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
Datum Änderung 2011-03-31
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