Titel/Regest |
Johan Wulff von Kersenbruch, auf Brincke erbgesessen, urkundet für sich und seine Erben: dass ihm der ehrenfeste, wohlvornehme Herr Felix Hollman, Amtmann des Stiftes Hervorden, zu seinen bevorstehenden Gelegenheiten geliehen habe 200 gute vollgeltende und im heiligen Römischen Reich unverbotene harte in specie Rtlr., gut an Schrote und Korn, die er alljährlich zu Ostern mit den landläufigen Zinsen von 6% verrenten will; das Kapital kann von beiden Seiten in jedem Jahre ein halbes Jahr vor dem genannten Termin gekündigt werden. Als Sicherheit verpfändet der Schuldner für den Fall der Nichtzahlung von Zinsen oder des Kapitals alle seine Güter, besonders aber seinen Lohmansz Meyerhof, belegen im Amt Ravensberg und Ksp. Borchholtzhausen, dessen Colonus jährlich entrichtet zwischen Michaelis und Martini (29. Sept. und 11.11.) 18 Scheffel Roggen, 18 Scheffel Gerste, 3 Malter Hafer, 3 Goldgulden, und wenn ein Schweinemastjahr einfällt, 9 Rtlr., wenn kein Mastjahr, - 5 Rtlr. Der Schuldner kündet an, dass er den Schuldschein "mit leiblichen eigenen Händen und angeborenem anhängendem adligen Petschaft unterschrieben und bedrückt, auch Herrn Henricum Tegeder, Not. publ., und Ernestum Meierhoff, Hervordischer Abtei Kanzleischreiber, welche die Lieferung mehrgedachter 200 Rtlr. spec. Kapital selbsten persönlich angesehen, diese Obligation zur Gezeugnis, ihnen aber ohne Schaden, zu subskribieren und zu untersiegeln erbeten." So geschehen Hervorden, dingstags in den heiligen Ostern, 1635. |
Siegel |
mit den drei Unterschriften und den anhängenden Siegeln; 1) Joh. Wulff v.K., ist ein kleineres Ringsiegel als das bisher von ihm benutzte, Durchmesser: 2 cm 2) Tegeder, ist nur die Rückseite erhalten, da die obere Hälfte des Wachsklumpens um die Pressel mit dem Siegelbilde abgefallen ist, Durchmesser: 2 cm 3) erhalten, Durchmesser: 2,4 cm |