Titel/Regest |
Henricus Volmari, verordneter und geschworener Richter der Stadt Widenbrugh, urkundet: dass vor Gericht erschienen sei der ehrenachtbare und vornehme Evertt Tecklenbergs, der Stadt Lohnherr, und für sich, seine Hausfrau, Kinder und Erben bekannt habe, dass er mit dem wohledlen und festen Engelbertt von der Wick, erbgesessen zum Neuwennhausze, einen Tausch abgeschlossen habe. Tecklenborg giebt seinen von seinem sel. Vater angeerbten Kamp von 7 Stücken, belegen zwischen Wicks Ländereien und Kämpen, frei von allen Lasten; er erhält dagegen von seinem wohledlen lieben Junker dessen teils angeerbte, teils erkaufte 9 Stücke Landes an demselben Ort, zwischen Henrich Hunefeldtt und des Tecklenborgs Hagen gelegen, für sich, seine Kinder aus erster Ehe und seine Erben, ebenfalls, frei von allen Schulden und Lasten. Tecklenborch hat den Hagen zwischen den Ländereien allein für sich behalten und verpflichtet sich, ihn stets so zu halten, dass er keinem Teil schädlich ist. Ankündigung des Gerichtssiegels und der Unterschrift des Notars.
Zeugen: Meister Laurentz von Brachumb. Unterschrieben: Hermannus zur Wellen, judicii notarius. |