Titel/Regest |
Henricus Volmari, geschworener Richter der Stadt Wiedenbrück, urkundet: dass vor Gericht erschienen Herman und Berndt, Gebrüder HeIlmich, Bürger hierselbst und bekannten, für sich und ihre Hausfrauen, Kinder, Erben und auch als Vormünder des unmündigen Kindes ihres sel. Bruders Jonan HelImichs, dass sie verkauft haben zu Erbkauf dem wohledlen und festen Junker Engelberthen von der Wyck, zum Nienhause erbgesessen, dessen Erben und Nachkommen ihre 4 Stücke Landes auf der Rhedischen Geist, von denen 3 Stücke zwischen Enneken Schemmen an der einen Seite, Hartmans Lande auf der anderen Seite gelegen sind, das vierte aber zwischen Hunnefelts und Wulneren Lande, - frei von Schulden und Lasten, ausgenommen 5 "spindt" Gerste, die jährlich an das Haus Rheda als Morgenkorn entrichtet werden müssen. Ankündigung des Gerichtssiegels und der Unterschrift des Notars. Tausent sechshundert ein unnd viertzigh am tagh sancti Aegydij abbatis. Unterschrift: Hermannus zur Weilen, judieii notarius. |