Regest

Datum 1645-07-26 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Erwin Ploer
Empfänger Kirchräte St. Katharinen, Osnabrück
Titel/Regest "Des hochgeborenen Herrn, Herrn Gustavi Gustavi (= Gustafson), dero Kgl. Mjt. und der Krone Schweden hochbestallten Obristen zu Ross, Herrn zu WiebehoIm, Dahlen und Sarisz, und des Stifts Osnabrück rechtmässig angeordneter, unseres gnädigen Landesherrn, wir, Erdewin Ploer, verordneter Gograf zu Melle", urkundet: am 15. Juli habe ihm der Anwalt der Kirche zu St. Katharinen und der gemeinen Armen in Osnabrück eine gerichtliche Klage angezeigt, dass der hochedle, gestrenge und feste Johan Wulff von Kerssenbruch laut Schuldbriefen ein Kapital schuldig sei, das durch den Zehnten in der Bsch. Kersenbruch des Kirchspiels Wellingholthausen sichergestellt sei; 1643 sei der an der Osnabrücker Kanzlei deswegen geführte Prozess soweit gediehen, dass am 21. Juli wegen angeschwollener Zinsen die Exekution ausgesprochen worden sei und der Gograf mit ihr beauftragt worden sei; durch das Versprechen gütlicher Zahlung habe der Schuldner die Exekution bisher aufgehalten, aber nichts gezahlt; daher die Gläubiger wegen ihrer Dürftigkeit nun die Immission in die verpfändeten Güter verlangen müssten. Der Gograf erteilte von diesem Verlangen dem Junker Kerssenbruch zu Brincke Kopie, mit dem Hinweis, dass er bis Sonnabend den 26. Juli den Kläger klaglos zu stellen habe, widrigenfalls die Immission erfolgen werde. Der klägerische Anwalt, Herr Adrian Meyer, habe, da von seiten des Beklagten niemand erschienen war, nunmehr die Immission in den Kerszenbrucher Zehnten verlangt, der aus Grundtmans, Vettinges Erben, wie auch aus Putkers und Buelmans Kotten jährlich geliefert werde, und zwar betrage die Schuldsumme wegen des Kirchenkapitals 110 Rtlr., wovon an Zinsen bisher 20 Rtlr. restieren, wegen der Armen aber 200 Rtlr. Kapital, wovon an Zinsen restieren 139 Rtlr.; der Anwalt erklärte auch, dass er die den Armen besonders verschriebenen Monters, Tapmejers und Coppes Erbe als Sicherheit nicht aufgebe. Der Gograf verhängt die Immission zu Behuf der Herren "Kirchräte zu St. Catherinen dem Structuario daselbst, Herrn Jobst Meyern; und zu Behuf der Herren Provisoren und des pro tempore Buchhalters der Stadtarmen zu Osnabrück, des Herrn Henricus Lubekern, in die genannten Höfe und Kotten, Ländereien und darauf vorhandene Früchte, soweit es den Zehnten betrifft, nebst der Zehntscheune, bei Pön von 30 Goldgulden bei Behinderung im Besitz. Ankündigung der doppelten Ausfertigung durch den Gerichtsschreiber und der Unterzeichnung durch diesen, sowie des angehängten gogräflichen Siegels.

Zeugen: die ehrengeachteten Herman Sander und Hansz Cappell, cives Mellenses. Unterschrift des Gerichtsnotars Jodocus Nortzelius. Aus der Erwähnung im Text, dass der 26. Juli 1645 ein Sonnabend ist, ergiebt sich, dass Melle damals noch nach altem Stile rechnete.
Sonstige Beteiligte Herman Sander (Zeuge) / Hansz Cappell (Zeuge)
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 326
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Original, Pergament
Siegel mit anhängendem Siegel in Holzkapsel, leichte Schäden, Durchmesser: 3 cm
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.3   1600-1649
Datum Aufnahme 2011-03-30
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