Titel/Regest |
Eberhardt Huck, des etc. Grafen und Herrn Maritzen, Grafen zu Bentheim Tecklenburg, Steinfurt und Limpurg, Herrn zu Rheda, Wevelingkhoven, Hoya, Alpen und Helffenstein, Freiherrn zu Lennep und Erbvogten zu Cölln, geschworener Richter und Gograf zu Rheda, urkundet: dass vor Gericht erschienen der achtbare und fromme Hansz Jacob Baur, Bürger hierselbst, und bekannt habe für sich, für seine Ehefrau Gerdraut und seine Kinder, dass er dem wohledlen und festen Junker Engelberten von der Wyck zum Newenhausze, dessen Frau und Kindern verkauft habe als Erbkauf 2 Stücke Landes auf der Geist, belegen zwischen des Junkers und des Bürgers Otten Niehauszes Lande, von ungefähr 2 Mudden Saat; der Verkäufer nimmt alle Abgaben für dieses Land auf sich, so dass der Käufer freies Land erhält. Ankündigung der eigenhändigen Ausfertigung durch den Gaugrafen, seiner Unterschrift und des angehängten Gerichtssiegels. Zu Rheda am Mittwoch, den 18. Monats Oktobris alten Kalenders, 1648. |