Titel/Regest |
Frantz Wilhelmb, Bischof zu Osnabrück, Regensburg, Minden und Verden, Graf zu Wartenberg und Schaumburg, Herr zu Waldt und Hachenburg, urkundet: dass er auf gemeinem Lehnstage belehnt habe und hiermit belehne Catharinam, geborene Vincken, Johann Wolff von Kerszebruch zu Brincke Witwe, jetzt Frau von Diehren, als Mutter anstatt und von wegen ihrer unmündigen Kinder Rembert Jobst und Hermen Valcken, Gebrüder von Kerszenbruch, durch ihren bevollmächtigten Gewaltträger Bernhardten Niemans, - mit des Stifts Lehngütern, nämlich mit den 2 Häusern, genannt Bartoling, belegen im Ksp. zu Wellingholthauszen und der Bsch. Schluchteren; einem Zehnten zu Kerszenbruch in demselben Ksp. zu Wellingholthauszen, einem Zehnten, belegen im Ksp. zu Melle in der Bsch. zu Eickholten, und des Pfefferkorns Haus, auch im Ksp. zu Melle, alle Güter in Dienstmanns Statt, so wie ihr Vater Johann Wolff von Kerszenbruck sel. sie zu Lehen getragen hatte. Ankündigung von Unterschrift und angehängtem Sekretsiegel. |