Titel/Regest |
Wir Domdekan, Senior und Kapitel der Stiftskirche zu Osnabrück urkunden und bezeugen hiermit für uns, unsre Nachkommen und sonst männiglich, dass wir haben manumittiert, frei, ledig und losgesprochen von allen Eigentumspflichten unsere bisher eigenbehörig gewesene Magd Greteken Semelmans, Dirik Semelmans und Trineken, Eheleuten zu Handarp, Kirchspiels Melle, Tochter, und haben dieselbe aus dem Eigentum in die Freiheit gesetzt und uns aller Ansprache und Forderung, welche wir zu ihrem Leib und Gütern bisher gehabt, begeben, dergestalt, dass sie nach dato freigeborener Leute Privilegien in Städten, Weichbilden, Ämtern und Gilden zu geniessen und sich deren zu erfreuen-haben solle, ohne unsere und unsrer Mitbeschriebenen Behinderung; und verpflichten wir uns, dieser Manumission jederzeit geständig zu sein, doch mit dieser Condition, dass sie auf ihre elterliche Stätte unter Prätext kindlichen Anteils inner- oder ausserhalb Gerichtes keine Prätension oder Forderung an die Hand nehmen solle, sie habe dann zuvor unsern Consent darüber erlangt, und ihr von uns ein Sicheres gelobet sei. Alles bei Verlust dieser erlangten Freiheit. Und haben zu Urkund der Wahrheit diesen Schein mit unserem Sigillo ad causas wissentlich beglaubigen lassen. Am 7 9-vembris 657. (Die Datierung später von anderer Hand, nachgetragen.) |