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Regest |
Datum |
1674-07-11 Suche DWUD Suche Portal |
Datum Bestand: früher
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später
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Ausstellungsort |
Wiedenbrück |
Titel/Regest |
Notariatsinstrument: Rab Elmershausen von Haxthausen und Conradt Lucaß von der Wiek, zu Aussel resp. Newenhauß Amts Reckenberg Stifts Osnabrück erbgesessene Edelleute, requirieren den Notar. Am 3. Juli ist ein ihnen widerrechtlich erscheinendes Urteil der Juristenfakultät zu Helmstedt an der Osnabrücker Kanzlei publiziert worden, in ihrem Prozesse gegen von Ohr; gegen dieses Urteil haben sie appelliert, aber die Appellation ist refutiert worden; appellieren daher nochmals vor dem Notar gegen diese Refutation am 11.07. Anschliessend daran die Sentenz vom 03.07., gegen welche appelliert worden war: Herman von Ohr zu Nottbecke klagte gegen die Reckenburgischen Beamten und die mitinteressierten Haxthausen und Wieck; das Urteil vom 23.09.1659 wird dahin erläutert, dass Kläger auch in der Bsch. Batenhorst und Steppentrupff im Besitze der Jagdgerechtigkeit solange geschützt werden solle, bis die Beklagten den Gegenbeweis geführt hätten. Das Instrument wird aufgenommen in des Herrn Bernhardten Forckenbeckens Behausung.
Zeugen: der ehrbare Johan Schröder und Johan Suthauß, beide Bürger der Stadt Wiedenbrück. Mit dem Zeichen und der Unterschrift des Notars Joannes Wilhelmus Möllenbroch. |
Vermerke |
Eine Dorsualaufschrift sagt: Holtingprotokoll des Schackenberger Holzes (!). |
Sonstige Beteiligte |
Johann Schröder (Zeuge) / Johann Suthaus (Zeuge) / Johannes Wilhelm Möllenbroch (Unterzeichner) |
Archiv |
Brincke |
Bestand |
Urkunden | alle Regesten |
Signatur |
372 |
Benutzungsort |
LWL-Archivamt für Westfalen |
Überlieferungsart |
Original, Pergament |
Projekt |
Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD) |
Systematik |
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Datum Aufnahme |
2011-03-30 |
Aufrufe gesamt |
1961 |
Aufrufe im Monat |
28 |