Regest

Datum 1698-12-30 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Gerhard Brüning
Empfänger Heinrich Schröder zu Melle
Titel/Regest Gerhard Bruining, beider Rechten Doktor, verordneter und geschworener Richter der neuen Stadt Osnabrück, urkundet: dass vor Gericht erschienen sei Herr Joannes Havickemeyer, Notarius publicus, in Kraft produzierten Mandats von dem wohlgeborenen Herrn Johan Georg von Beesten, Erbherrn zum Oberenkampe, und dessen Eheliebsten, Frau Margaretha Agnesa von Schelen, und angezeigt habe, dass seine Prinzipalen nach vorher eingeholter und im Original dem Richter vorgewiesener Zustimmung der Lehnsherrin, der etc. Fräulein Charlotten Sophien, in Lieffland, zu Curland und Semgalen Herzogin, des kaiserlichen freiweltlichen Stiftes Herford Äbtissin, sub dato Wien, 1698 November 8, und ebenso der Zustimmung der Vettern und nächsten verwandten der Auftraggeber, nämlich des nach Abgang der Overkampschen Linie einzigen Lehnsnachfolgers des Herrn Otto Henrich von Besten, erbgesessen zur Heide in der Grafschaft Ravensberg, sub dato Haus Heide, 09.11.1688, - verkauft haben einige lehenrührige und eigenbehörige, in den Kirchspielen Newenkirchen und Wellingholthausen belegene Erbe oder Kotten, nämlich: 1) Grundmans; 2) Wesselers 3) Fredebracht; 4) Bohnen, und 5) Dreyers Kotten, und diesen letzten samt den unlängst dazugelegten 2 "moldsaat" Landes, davon 18 Scheffel auf dem Kampe, das neue Feld genannt, zwischen Dreiers Kotten und dem Bruggenfelde belegen, mit dem einen Ende auf den Weg nach Brincke, mit dem anderen auf den Schaberinckel grenzend, 6 Scheffel Saat aber in 4 Stücke geteilt auf dem niedersten Weizenfelde dicht am Holzkampe, der Zuschlag genannt, belegen, 6) Vettings Kotten, - alle diese mit allem Zubehör, - Ländereien, Wiesen, Gärten, Holzungen, Häusern, Zimmerchen, eigenbehörigen Bauern, Knechten, Mägden, geboren und ungeboren, - an Herrn Henrichen Schrödern zu Melle und seine Ehefrau Regine Balke, deren Kinder und Erben für 2.400 Rtlr., jeden Rtlr. zu 36 Groschen oder 21 Schillinge gerechnet , jedoch unter Vorbehalt des Wiederkaufsrechtes für die Overkampsche und Heidesche Linie der Beesten's für die Dauer von 10 Jahren, bis zun 16. Dezember 1708, nach vorhergehender halbjährlicher Kündigung gegen Erlegung der gleichen Summe; sollten aber bis zum Einlösungstermin die Einnahmen aus den Gütern, die den Käufern zugeflossen waren, nicht 5% der Kaufsumme ausgemacht haben, so haben die Verkäufer bei der Wiedereinlösung die Verpflichtung, das Fehlende zu ersetzen.

Zeugen: Johan Averhagen und Johan Herman Hallwas, Bürger. Ankündigung des angehängten Gerichtssiegels und der Unterschrift des Sekretärs. Unterschrieben von: ... Gustav Mühlenkampff, Secrs.
Vermerke Auf der Rückseite eine kaum leserliche Aufschrift, eine Quittung Henrich Schröder's von 1699 April 28, dass ihm vom Herrn Landdrost von Spiegel durch den Landvogt Asseman 1512 Rtlr. für abgekaufte Bauern ausgezahlt seien, wogegen er ihm diese Obligation ausgeliefert habe.
Sonstige Beteiligte Johannes Havickmeyer (Bevollmächtigter) / Johann Averhagen (Zeuge) / Johann Hermann Hallwas (Zeuge) / Gustav Mühlenkamp (Unterzeichner)
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 393
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Original, Pergament
Zustand Die Schrift der Urkunde ist stark verblichen, besonders zum Schlusse hin, hat auch durch Staub gelitten, der sich in der rauhen Oberfläche des Pergamentes festgesetzt hat.
Siegel Gerichtssiegel in Holzkapsel mit verlorenem Deckel anhängend, gut erhalten, Durchmesser: 4 cm
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.4   1650-1699
Datum Aufnahme 2011-03-30
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