Titel/Regest |
Anton Nieberg, Dr. der Rechte, des bischöflichen Hofes zu Osnabrück Offizial, Rat und ordentlicher Richter, urkundet : es erschien vor Gericht Dr. Henricus Woltermann und zeigte vor eine GeneraIvollmacht von Eggerdt Hennig von Güntersberg und Margaretha Agnes von Beesten, Frau von Güntersberg, sodann von Hermann Adrian von Beesten und Bernardina von Hötensleben, Frau von Beesten, durch welche er bevollmächtigt sei, eine Originalobligation bei Gericht anfertigen zu lassen über 2.000 Rtlr., die die Güntersbergs den genannten Beestens geliehen haben, zu 5 %; die Vollmacht ist vom 04.05, Die Obligation wird am 20. Mai ausgefertigt; als Sicherheit wird den Kreditoren übergeben der Lehnskonsens von der Äbtissin zu Herford vom 12.03.1703, laut welchem die Schuldnerin an Baron de Amazone 150, Gerhardt Johan Kottenkampff 450, Pastor Brüggemann 100, Rentmeister Schorlemmer zu Iburg 408, Winckel in Osnabrück 450 und an Hermann Adrian von Beesten 622 Taler ausgezahlt hat, und ferner zur Sicherheit gestellt alle Juwelen, goldenen Ringe und sonstiges Gold und Silbergeschirr. Ankündigung des angehängten Offizialatssiegels. Unterschriften von Gerichtsnotar Henrich Rembert Bödeker, sowie den des Hermann Adrian von Beesten und seiner Frau. |