Regest

Datum 1713-02-27 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Urheber/Aussteller Stift-Regierungskanzlei Osnabrück
Empfänger Rembert Jobst von Kerssenbrock
Ausstellungsort Osnabrück
Titel/Regest Des etc. Herrn CarIn,. Erzbischofs zu Trier, des heil. Rom. Reiches durch Gallien und das Königreich Arelaten Erzkanzler und Kurfürst, Bischof zu Osnabrück, Administrators zu Prümb, Herzogs zu Lothringen und Barr, des ritterlichen Maltheser-Ordens in Kastilien und Legion Grossprior, - zur fürstl. Osnabrückischen Stiftsregierungskanzlei heimgelassene Direktor und Räte urkunden: Es sei ihnen von dem von Kerssenbroeck zu Brincke und den Eingesessenen der Bsch. Kerssebroeck des Amtes Grönenberg, nämlich Herman Sunderman, Cordt Heydtlandt, Henrich Buhlman, Dirck Nottebusch, Henrich Kuckenbusch und Johan Herman Vorwaldt, angebracht worden, dass seit beinahe 15 Jahren zwischen dem von Kerssenbroeck und den Eingesessenen an der Kanzlei ein Prozess geführt worden sei wegen des sog. Kerssenbrocker Sundern, in diesem Prozess habe der von Kerssenbrock vor 15 Jahren ein Urteil gewonnen zu seinen Gunsten, das ihm u. a. 80 Taler Schadenersatz zusprach; 1712 sei ein neues Urteil herausgekommen, durch welches die Sache gänzlich auf den Anfang zurückgedrängt worden sei; daher haben sich die Parteien, die "Unbeständigkeit der Prozesse und deren misslichen Ausschlag erwägend, allermeist da die alten Akten, wieviel Mühe auch darin angewandt, jedoch nicht aufgefunden werden können", sich zu einem gütlichen Vergleich geeinigt dahin, dass beide Teile den Prozess, der Herr von Kerssenbrock aber seine ihm laut Urteil zustehende Forderung von 80 Tlrn. aufgeben. Ferner wird von dem Sundern ein Teil an die Kerssenbröeker abgetreten, der andere Teil aber von den Kerssenbroekern dem Herrn von K. überlassen, dergestalt, dass er darauf ohne Beeinträchtigung durch die Eingesessenen pflanzen und Holz fällen möge; auch haben die Kerssenbröeker sich auf diesem an den Herrn v.K. abgetretenen Teil des Plaggenmähens, er sich auf dem an sie abgetretenen Teil des Pflanzens und Holzfällens zu enthalten. Die näheren Bestimmungen sind: 1) das ganze fragliche Gebiet wird de facto geteilt, und zwar erhält der Herr v.K. den von folgender Grenzlinie umgebenen Teil: "vom Ort Sundern den zwischen den Brandenberg und den Sunderen grade hinunter bis auf die Ecke vor Vorwaldts Röhtekuhlen den neugemachten Fahrweg nach den Stühlenbäumen hinab; bis auf Stuhlemeyers Rohtekuhlen; von diesen schnaetet das Sundersieck hinauf bis auf den Ort Sunderen, und von hier werden die binnen die Fahrwege ringsum gesetzten Schnaetsteine klärlich weiter anweisen, was sie einschliessen und beschnaeten. 2) dieser abgegrenzte Bezirk verbleibt dem Hause Brincke erb- und eigentümlich, mit allem, was darauf wächst, und dem Rechte zu holzen und zu pflanzen und zum Schutze des aufschiessenden junges Holzes "lohdenkampffsweise" zuzumachen. 3) behalten die Kerssenbroeker darin nichts weiter, als Huhde und Weide für ihr Vieh, während sie die Plaggenmahd aufzugeben haben und verpflichtet sind, "bei Mastzeiten zu ewigen Zeiten dafür zu hüten". 4) wenn der Teil des Herrn von K. "lohdenkampffsweise" zugemacht worden ist, wegen Schwachheit und Baufälligikeit der Zäune aber das Vieh der Kerssenbroeker sich hineinverirrt, so soll es keiner Pfändung unterworfen sein. 5) der den Kerssenbröckern überlassene Teil ist begrenzt von "den von der Ecke von Vorwaldts Röhte bis auf Stuhlemeyers unterste Rohtekuhlen hinab neugelegten Fuhrweg nach den Stühlenbäumen nach Ausweisung der gesetzten Steine, und dann ferner nach der Grösse erstreckt sich dieser abgetretene Ort von Vorwaldts Röhte an unter der spielen (?) und Sundermans Rotther bis an die Landwehr, und binnen derselben unter Sundermans niederstem Kampe weiter nach dem Sunderen-Sieck. - Der Vergleich ist im Auftrage des Herrn v.K. von dessen Bedientem Joannes Horst mit den Kerssenbroekern abgeschlossen, doppelt ausgefertigt und mit dem anvertrauten kurfürstlichen Siegel bedrückt Osnabrück, am 24.02.1713. Darauf ist von beiden Parteien gebeten worden, den Vergleich den Akten an der Kanzlei zu inserieren und beiden Teilen ein auf Pergament geschriebenes Exemplar auszureichen; dem Gesuch wurde stattgegeben, und zwar geschah die Aufnahme des Aktes wegen Eilfertigkeit der Kerssenbröeker und wegen Ersparung weiterer Kosten am Freitag, den 24.02.1713 nachmittags um 2 Uhr in der Behausung des Kanzleidirektors Gluntz indem namens des v.K. zu Brincke Joannes Horst als dessen Schreiber und Mandatar, die erwähnten Kerssenbröcker aber in Person erschienen waren und der Vergleich besonders den letzteren von Anfang bis zu Ende deutlich vorgelesen wurde, wobei ihnen alles, auch die in lateinischer Sprache geschriebenen Worte übersetzt und erklärt wurde. Der Vergleich wurde dann von den Parteien mit Handschlag bestätigt. Daher wird er nun den Akten inseriert und jeder Partei ein gleichlautendes Exemplar ausgereicht. Ankündigung des Siegels der kurfürstl. Regierungskanzlei und der gewöhnlichen Unterschrift. Zwei Ausfertigungen, beide unterzeichnet von dem Direktor etc. Berward Glontz. Das zweite, recht schmutzige Exemplar ist ausserdem noch von Rembert Jobst von Kerssenbrock unterschrieben, - also das Exemplar der Kerssenbröcker; das erste ist wie neu. Es hat u.a. auf der Rückseite die Aufschrift: Kostet 10 Taler und vorhero ieden Theile 4 Taler, - von der Hand Rembert Jobst's v.K.
Sonstige Beteiligte Johannes Horst (Bevollmächtigter) / Bernward Glontz (Unterzeichner)
Archiv   Brincke
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 416
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Zwei Originale, Pergament, beide unterzeichnet von dem Direktor etc. Berward Glontz
Zustand Urkunde verdreckt, säubern!
Siegel Bei beiden Exemplaren das Siegel anhängend, in Holzkapsel, aber bedeckt mit einer Papierscheibe, d.h. schon beim Aufdrücken des Siegelstempels befand sie sich zwischen Wachs und Stempel, - wahrscheinlich ein "schlauer" Gedanke des Schreibers, durch den er aber erreichte, dass von dem Siegel eigentlich nichts zu erkennen ist wodurch er sich aber die Reinigung des Stempels von etwa anhaftendem Wachs ersparte.
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.5   1700-1749
Datum Aufnahme 2011-03-30
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