Titel/Regest |
Friderica Charlotta Leopoldina Louisa, Prinzessin in Preussen und Markgräfin zu Brandenburg, etc. etc., des kaiserl. freien weltlichen Stiftes Herford Äbtissin, urkundet: dass sie nach Absterben ihrer Vorgängerin, der Äbtissin Hedwig Sophien Augusten, Herzogin zu Holstein, den wohlgelahrten Kammerfiskalen und Advokaten Johann Conrad Pletten als Bevollmächtigten des Fritz Ferdinand von Schmising, genannt Kerssenbrook, in Kraft der von dessen sel. Vetter-, "unseres" Hochstifts gewesenem Vasallen, dem Dompropsten und Statthaltern des Bistums Osnabrück, Ferdinand von Kerssenbrock, gemachten und von ihrer Vorgängerin aus besonderer Gnade für dieses Mal lehnsherrlich genehmigten und bestätigten testamentarischen Disposition, wie auch mit Vorbehalt des in appellatorio beim kaiserl. Reichshofrat zwischen denen von Beesten und von Kerssenbrock wegen dieses Lehns Hoch schwebenden Prozesses, - belehnt habe und belehne mit nachfolgenden Gütern: mit dem Oberkamp in der Bsch. Kuingdorff des Kirchspiels Neuenkirchen; dem Bohnenhaus zu Gandorff im Ksp. Wellingholtzhauste, Vetting, Hermann Wessels und Friedebrachts Häusern, mit Grundmann zu Kerstenbruch, so wie diese Güter vormals Johann Georg von Beesten vom Stift Herford zu Lehen getragen, nachher aber dem Rembert Jobst von Kerssenbrock für 10.000 Taler versetzt hatte; dessen Sohn, Hermann Adrian von Beesten, habe nach verflossenen lehnsherrlich bewilligten Jahren die Güter nicht wieder eingelöst, daher sie 1706 dem Rembert Jobst v.K. und zuletzt dem Ferdinand v.K. verlehnt wurden. Plette habe den Lehnseid geschworen.
Zeugen: der Kanzleidirektor Wrisberg, Rat und Assesssor Hartog und Kanzleisekretär Möhlmann. Ankündigung der eigenhändigen Unterschrift und des angehängten Kanzleisiegels. Mit der Unterschrift: Friederica P(rinzessin)Z(u)P(reussen) M(arkgräfin)Z(u)B(randenburg) Abbatissin. |