Titel/Regest |
Friderica Charlotta Leopoldina Louisa Prinzessin in Preussen und Markgräfin zu Brandenburg, etc., etc., des kaiserl. freien weltlichen Stifts Herford Äbtissin, urkundet: dass sie nach Absterben des gewesenen Vasallen Fritz Ferdinand von Schmising, genannt Kerssenbrock den kgl. Preussischen Kammerfiskal Carl August Punge, als Bevollmächtigten des präsentierten und genehmigten Lehnsfolgers, des Maximilian Franz Xavier Freiherrn von Schmising genannt Kerssenbrock, in Kraft, und Gemässheit der vom vormaligen Vasallen, dem Dompropsten und Statthaltern des Bistums Osnabrück, Ferdinand von Kerssenbrock, gemachten und von ihrer Vorgängerin aus besonderer Gnade für dieses Mal lehnsherrlich genehmigten und bestätigten testamentarischen Disposition, wie auch mit Vorbehalt des in appellatorio beim kaiserlichen Reichshofrat zwischen denen von Beesten und von Kerssenbrock wegen, dieses Lehns noch schwebenden Prozesses, - belehnt habe und belehne mit nachfolgenden Gütern: mit den Oberkamp in der Bsch. Kunigdorf des Kirchspiele Neuenkirchen, Bohnenhaus zu Gandorf des Kirchspiels Wellingholtzhausen, Vetting, Herrmanns Wessels und Friedebrachts Häusern; Grundmann zu Kerssenbruch, so wie diese Güter vormals Johann Georg von Beesten vom Stift Herford zu Lehen getragen, nachher aber dem Rembert Jobst von Kerssenbrook, dem Vater des erwähnten Ferdinand, für 10.000 Taler versetzt hatte; dessen Sohn, Herrmann Adrian von Beesten, habe nach verflossenen lehnsherrlich bewilligten Jahren die Güter nicht wieder eingelöst, daher sie 1706 dem Rembert Jobst v.K., und zuletzt dem Ferdinand v.K. verlehnt wurden. Punge habe den Lehnseid geschworen.
Zeugen: die Kanzleiräte Velhagen und Punge und der Kanzleisekretär Moehlmann. Ankündigung der eigenhändigen Unterschrift und des angehängten Kanzleisiegels. Unterschrift: Friederica P(rinzessin)Z(u)P(reussen) M(arkgräfin)Z(u)B(randenburg) Abbatissin. |