Titel/Regest |
Vor Hermann Schotteller und Johann Dulleman, Bürgermeistern, und sämtlichen Ratmannen der Stadt Beckum (-kem) verkauft ihr Mitbürger Herman Haubroick dem Herrn Anthonius Oynckhuisz, Rektor und Inhaber der Kapelle vor des Drosten Cort Kettellers Haus zu Assen, und dessen Nachfolgern für erhaltene 20 rheinische Gulden eine Rente von einem Gulden, die jährlich am Tag Gereonis und Victoris (Oktober 10) aus dem Haus des Haubroick, das in Beckum oben an der Nordstraße (Nairtstrate) zwischen der Stadtmauer auf der Nordseite und dem Haus des Johann Voss des Bastard von Enniger auf der Südseite liegt, sowie aus einem Morgen Landes von drei Mudde Weizensaat Beckumer Maßes nördlich vor Beckum beim Münsterweg zwischen dem Land des Luke Rychter im Norden und dem Münsterweg im Süden. Dieser Morgen Landes gehört Johann Mollenbrynck und seiner Frau Else, die ihn dem Verkäufer geliehen haben, damit dieser das Land als Unterpfand setzen kann. Das Land ist bis auf ein Mudde Bischofsweizen an Morgenkorn unbelastet. Mit dem Verkäufer bürgen Johann Kentlinck und Hynrick Schütte, Bürger zu Beckum, für pünktliche Zahlung der Rente und Währschaft. Sollte der Termin der Rentenzahlung um zwei Monate überschritten werden, darf sich der Käufer an den Gütern des Verkäufers und der Bürgen schadlos halten. Der Verkäufer behält sich den Rückkauf der Rente vor. Die Aussteller siegeln mit dem Stadtsiegel. |