Regest

Datum 1561-07-10 Suche DWUD Suche Portal Datum Bestand: früher | später
Titel/Regest Herman Sybekeman gen. Becker, beeideter Richter des erwählten und bestätigten Bischofs Bernhardt von Münster zu Sendenhorst, hält ein Notgericht auf dem Hof thor Geyst in Sendenhorst (Hof Schulze-Tergeist) auf Wunsch des Dyderyck van dem Berge als Erbherrn des Hofes ab. Im Gericht erscheinen Hynrick der Schulte tor Geyst und Else, seine Meiersche (syn mersche), mit ihren Kindern Bernt und Martyn, die zugleich die übrigen unmündigen Kinder vertreten, und übertragen ihrer Tochter Katryna und Serges to Kolsentorpe alle Güter und Ländereien, die sie auf beider Lebenszeit von dem van dem Berge erhalten haben. Hynrick und Else sowie ihre Kinder verzichten auf diese Güter und Ländereien und überlassen deren Nutzung Serges und Katryna. Nach Hynricks und Elses Tod fallen diese Güter und Ländereien ohne Entgelt an den Erbherrn zurück. Serges und Katryna treten in die Nutzung ein und Katryna, die bisher frei war, gibt sich dem Dyderyck van dem Berge zu eigen. Ausdrücklich läßt schließlich Dyderyck van dem Berge feststellen, daß das Land und alles, was Schulte und Meiersche nun abtreten, nach ihrer beider Tod an den Erbherrn frei, ledig und los zurückfallen soll. Der Richter siegelt.

Zeugen: Berndt Boker und mester Herman Becker, Bürger zu Ahlen (Alen).
Archiv   Assen (Dep.)
Bestand   Urkunden |   alle Regesten
Signatur 1311
Benutzungsort LWL-Archivamt für Westfalen
Überlieferungsart Ausfertigung, Pergament, anh. Siegel gut erhalten an. Rückseite: Inhaltsvermerke; Altsignaturen (N. 2; Neuengraben D 16).
Projekt   Digitale Westfälische Urkunden-Datenbank (DWUD)
Systematik
Typ1.3   Einzelquelle (in Volltext/Regestenform)
Zeit3.2   1550-1599
Datum Aufnahme 2011-03-30
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