Titel/Regest |
Vor Nevelinck vann Aldenbokum, verordneter Richter zu Werne (Wernne) und Ascheberg (Asscheberge), auf dem auf dem Trendelkamp abgehaltenen Goding läßt Henrich Lenderman durch seinen Vorsprecher Meister Johann Walrave, Bürger zu Werne, fragen, ob jemand, der einen Graben aushebt, die Erde auf eines anderen Grund werfen dürfe. Beraten von sämtlichen Burrichtern antwortet Johann Wischeman, Frone zu Ascheberg, daß derjenige, der einen Graben aushebe, die Erde keineswegs auf eines anderen Grund werfen dürfe. Weiter läßt Lenderman fragen, was derjenige, dem widerrechtlich Erde auf seinen Grund geworfen worden sei, tun solle. Wiederum antwortet darauf Johann Wischeman, daß derjenige, dem die Erde auf seinen Grund aufgeworfen worden sei, diese nach Gutdünken verwenden dürfe. Auf Bitte des Lenderman stellt der Richter über diesen Spruch einen besiegelten Gerichtsschein aus. Standgenossen: Johann Peters, Lambert Kemner und Steffen Blanckebyle, Fronen des Gerichts. |